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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 21/1996 vom 20.01.1996
Anpassungszuschlag 1996 für Versorgungsempfänger
Das Bundesministerium des Innern hat uns nachfolgendes Schreiben vom 05.12.1995 zur Feststellung und Bekanntmachung des Anpassungszuschlags 1996 für Versorgungsempfänger gemäß §§ 3,4 der Verordnung zum Anpassungszuschlag für Versorgungsempfänger vom 26.10.1992 (BGBl I S. 1808) bekanntgegeben. Danach beträgt für den Zeitraum vom 01.07.1994 bis zum 01.07.1995 der gem. § 4 der Verordnung vom 26.10.1992 festzustellende Vomhundertsatz 0,29. Der Anpassungszuschlag von 0,29 v.H. wird den am 30.06.1994 vorhandenen Versorgungsempfängern ab 01.01.1996 gewährt.
Az.: I/1 043-20-0