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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 331/2021 vom 10.06.2021
Anrechnung eines Corona-Zuschlags auf die Versorgungsbezüge
Das Kommunalministerium NRW hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium NRW der Geschäftsstelle in dieser Sache folgendes mitgeteilt:
„Ein vom Arbeitgeber gewährter „Corona-Zuschlag“ stellt versorgungsrechtlich anrechenbares Erwerbseinkommen dar, auch wenn zur Abgabenpflicht eine Sonderregelung besteht. Soweit die in § 66 Abs. 2 LBeamtVG beschriebenen Höchstgrenzen überschritten werden, kann es daher auch zu einer Kürzung von Versorgungsbezügen im Zusammenhang mit dem gewährten „Corona-Zuschlag“ kommen.
Az.: 14.2.1-003