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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 498/1999 vom 05.08.1999
Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer 1999
Gemäß Runderlaß des Innenministeriums vom 31.05.1999 (III B 2 56.10.10 8501/99) beträgt die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen für die Monate Januar bis März 1999
2 527 179 871,94 DM.
Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftsteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.
Az.: IV-921-03