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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 154/2022 vom 29.03.2022
Anteil konventioneller Energieträger bei der Stromerzeugung 2021 deutlich gestiegen
Der in Deutschland erzeugte und in das Stromnetz eingespeiste Strom stammte im Jahr 2021 mehrheitlich aus konventionellen Energieträgern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die Stromerzeugung aus konventioneller Energie gegenüber dem Jahr 2020 um 11,7 % und machte einen Anteil von 57,6 % an der gesamten Stromerzeugung aus (2020: 52,9 %). Die Einspeisung aus erneuerbaren Energien sank dagegen um 7,6 % auf einen Anteil von 42,4 % (2020: 47,1 %). Insgesamt wurden 2021 knapp 518 Milliarden Kilowattstunden Strom ins Netz eingespeist. Das waren 2,6 % mehr Strom als im Vorjahr, aber 3,1 % weniger als im von der Corona-Krise unbeeinflussten Jahr 2019.
Knapp ein Viertel mehr Kohlestrom im Jahr 2021
Kohle war im Jahr 2021 der wichtigste Energieträger zur Stromerzeugung in Deutschland. Mit einem Plus von 24,9 % verzeichnete der Strom aus Kohlekraftwerken auch den höchsten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil von Kohlestrom an der insgesamt eingespeisten Strommenge betrug damit 30,2 %. Im Vorjahr hatte er noch bei 24,8 % gelegen. Der Kohlestrom in Deutschland stammt zu rund 60 % aus Braunkohle und zu rund 40 % aus Steinkohle. Der Bedarf an Braunkohle wird dabei weitestgehend durch inländische Förderung, der Bedarf an Steinkohle durch Importe gedeckt.
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zurückgegangen
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ging 2021 gegenüber 2020 von 47,1 % auf 42,4 % zurück. Dabei nahm die Stromeinspeisung aus Windkraft deutlich um 13,3 % ab, was insbesondere auf das im Vorjahresvergleich windärmere Frühjahr 2021 zurückzuführen ist. Strom aus Windkraft hatte dadurch nur noch einen Anteil von 21,5 % an der eingespeisten Strommenge. Im Jahr 2020 war die Windkraft mit einem Anteil von 25,2 % erstmals der wichtigste Energieträger in der Stromerzeugung gewesen. Die Stromeinspeisung aus Photovoltaik ging dagegen im Jahr 2021 nur leicht um 0,5 % auf einen Anteil von 8,7 % zurück (2020: 9,0 %).
Weniger Strom aus Erdgas infolge stark gestiegener Preise im 2. Halbjahr 2021
Der Anteil von Erdgas an der Stromerzeugung lag im Jahr 2021 bei 12,6 %, nachdem er im Vorjahr bei 13,7 % gelegen hatte. Im Gesamtjahr 2021 war die Stromeinspeisung aus Erdgas 5,8 % geringer als im Vorjahr. Der Rückgang ist hauptsächlich auf das 2. Halbjahr 2021 und hier vor allem auf das 3. Quartal 2021 zurückzuführen, als die Stromeinspeisung aus Erdgas im Vergleich zum Vorjahresquartal um 38,9 % zurückging. Hauptverantwortlich dafür waren die deutlich gestiegenen Preise für Erdgas.
Mehr Strom aus Kernenergie vor Abschaltung dreier Kernkraftwerke
Die Stromeinspeisung aus Kernenergie stieg im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 um 7,4 % auf einen Anteil von 12,6 % an der gesamten eingespeisten Strommenge (2020: 12,1 %). Ende 2021 wurden allerdings im Rahmen des Ausstiegs aus der Atomenergie drei der sechs bis dahin noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke abgeschaltet, sodass in Zukunft nur noch drei Kernkraftwerke Strom erzeugen und einspeisen. Daher werden sowohl die durch inländisch erzeugte Strommenge aus Kernenergie als auch ihr Anteil an der eingespeisten Strommenge deutlich abnehmen.
Importierte und exportierte Strommenge gestiegen
Die nach Deutschland importierte Strommenge stieg im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 um 7,7 %. Mit 51,7 Milliarden Kilowattstunden belief sie sich auf genau ein Zehntel der Inlandsproduktion. Wichtigster Stromlieferant war wie bereits in den Vorjahren Frankreich, obwohl die Stromimporte von dort im Vergleich zum Jahr 2020 um 24,7 % abnahmen. Die aus Deutschland exportierte Strommenge stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,0 %. Mit 70,3 Milliarden Kilowattstunden oder 13,6 % des im Inland eingespeisten Stroms exportierte Deutschland weiterhin mehr Strom als es importierte. Stromimporte und -exporte können dabei ausschließlich für direkte Nachbarstaaten Deutschlands erfasst werden.
Az.: 28.6.9-012/001