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StGB NRW-Mitteilung 138/2012 vom 08.02.2012
Anträge für Sekundarschulen und Gesamtschulen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Presseerklärung vom 02.02.2012 darauf hingewiesen, dass von den 51 Anträgen für die Errichtung einer Sekundarschule zum kommenden Schuljahr, die bis zum Ende 2011 bei den Bezirksregierungen eingegangen seien, habe das Schulministerium für 50 Anträge grünes Licht gegeben. Genehmigungsbehörde seien laut Schulgesetz die Bezirksregierungen.
Die Genehmigungen seien unter der Voraussetzung erteilt worden, dass im Anmeldeverfahren genügend Schülerinnen und Schüler für die Gründung einer Sekundarschule angemeldet würden. Für die Errichtung seien mindestens drei Parallelklassen mit 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse erforderlich, also mindestens 75 Kinder insgesamt. Auch die genehmigte Zügigkeit hänge von den tatsächlichen Anmeldezahlen ab. Zwei der geplanten neuen Schulen (Borchen, Oerlinghausen) seien aus Verbundschulen hervorgegangen. Für diese gebe es eine besondere Übergangsregelung. Die Genehmigungsbescheide würden in den nächsten Tagen von den Bezirksregierungen versandt. Ein Antrag aus der Kommune Altenbeken konnte noch nicht abschließend bearbeitet werden, weil bestimmte Bedingungen noch nicht erfüllt seien.
Zusätzlich hätten 21 Kommunen bei den Bezirksregierungen einen Antrag für die Gründung einer neuen Gesamtschule zum kommenden Schuljahr gestellt. Über diese Anträge würden die Bezirksregierungen entscheiden.
Die 50 genehmigten Anträge zur Gründung von Sekundarschulen kommen aus folgenden Kommunen:
Regierungsbezirk Arnsberg (18): Altena/Nachrodt-Wiblingwerde, Arnsberg (3), Attendorn, Bochum (2), Breckerfeld, Dortmund, Erwitte/Anröchte, Hamm, Nethphen, Olsberg, Werl, Werne, Wetter, Wickede, Wilnsdorf.
Regierungsbezirk Detmold (7): Vlotho, Extertal/Barntrup/Dörentrup, Oerlinghausen, Lübbecke, Preußisch-Oldendorf, Borchen, Lichtenau.
Regierungsbezirk Düsseldorf (9): Monheim, Kleve, Dinslaken, Kamp-Lintfort, Alpen, Jüchen, Straelen/Wachtendonk, Issum/Kerken, Essen.
Regierungsbezirk Köln (9): Overath, Nümbrecht, Engelskirchen, Eitorf, Bornheim, Jülich, Nideggen/Kreuzau, Stolberg, Lohmar.
Regierungsbezirk Münster (7): Gelsenkirchen, Münster, Herten, Drensteinfurt, Ahlen, Sassenberg/Beelen, Nottuln.
Bei dreien dieser 50 handelt es sich um Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft: Breckerfeld, Essen und Nottuln.
Eine neue Gesamtschule wollen folgende Kommunen im kommenden Schuljahr gründen (Stand 2. Februar 2012):
Regierungsbezirk Arnsberg (2): Finnentrop, Menden.
Regierungsbezirk Detmold (4): Harsewinkel, Herzebrock/Clarholz, Paderborn, Salzkotten.
Regierungsbezirk Düsseldorf (2): Kleve, Willich.
Regierungsbezirk Köln (8): Stolberg, Troisdorf, Herzogenrath, Gangelt/Selfkant, Much/Ruppichteroth, Rheinbach, Alfter, Windeck.
Regierungsbezirk Münster (5): Münster, Greven, Ibbenbüren, Beckum/Ennigerloh, Warendorf.
Az.: IV/2 211-35/1