Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 68/2019 vom 17.01.2019

Förderung kommunaler Klimaschutzaktivitäten

Seit dem 01. Januar 2019 können Kommunen und andere lokale Akteure Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen. Mit vielen neuen Fördergegenständen schafft die novellierte Richtlinie Anreize für den Klimaschutz vor Ort. Ein neuer Online-Förderlotse erleichtert die Antragstellung und hilft, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden. Gefördert werden unter anderem:  

  • Klimaschutzkonzepte und Personal für die Umsetzung,
  • eine hocheffiziente Straßen- und Innenbeleuchtung,
  • der Neubau von Radwegen,
  • eine intelligente Verkehrssteuerung,
  • eine klimafreundliche Abwasserbehandlung in Kläranlagen,
  • die Sammlung von Garten- und Grünabfällen,
  • der Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,
  • eine klimafreundliche Trinkwasserversorgung,
  • Energiemanagementsysteme,
  • Fokusberatungen,
  • Potenzialstudien und vieles mehr.

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Energiesparmodelle gemäß Nummer 2,4 sowie Klimaschutzkonzepte gemäß Nummer 2.7 der Kommunalrichtlinie können ganzjährig beantragt werden.  

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.

Zudem hilft ein neuer Förderlotse zur Kommunalrichtlinie Antragstellern, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden und führt direkt zur Antragstellung. Dieser findet sich unter: www.klimaschutz.de/foerderlotse/de.

Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE)  die Kommunal Agentur NRW im Rahmen der Beauftragung der PlattformKlima.NRW beauftragt, die Kommunen bei der Inanspruchnahme der Kommunalrichtlinie kostenlos zu unterstützen.

Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI fördert das BMU seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen – und das sehr erfolgreich. Rund 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen haben bis Ende 2017 von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Fördergelder in Höhe von rund 560 Millionen Euro haben bundesweit zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 908 Millionen Euro ausgelöst.

Die Kommunalrichtlinie steht den StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinformationen/Fachgebiete/Umwelt Abfall-und-Abwasser/ Klimaschutz zum Download zur Verfügung.

Az.: 23.1.9-003/002 gr

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