Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 723/2024 vom 21.10.2024

Antragsstopp Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben mit E-Mail vom 16.10.2024 den Deutschen Städte- und Gemeindebund informiert, dass im Rahmen des Förderprogramms Klimaangepasstes Waldmanagement ab sofort bis auf Weiteres ein Antragsstopp gilt:

„Das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement wird erfreulich stark nachgefragt, so dass die bereitgestellten Mittel inzwischen aufgebraucht sind. Daher können bis auf weiteres keine neuen Erstanträge mehr entgegengenommen und bearbeitet werden. Hierunter fallen leider auch bereits eingegangene Erstanträge ab dem 01.01.2024. Diese werden in Kürze vom Projektträger FNR ein entsprechendes Ablehnungsschreiben erhalten.

Für bereits bewilligte Vorhaben soll das Programm auch im Jahr 2025 fortgeführt werden.

Das Programm wurde 2022 von Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gestartet und wird seit diesem Jahr vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Dadurch konnte die Finanzierung für das Förderprogramm sichergestellt werden. Nahezu 9.000 der im Jahr 2023 beim Projektträger FNR von privaten und kommunalen Waldbesitzenden gestellten Anträge wurden im Jahr 2024 beschieden. Insgesamt wurden 134 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Damit konnten 21 Prozent des Privat- und Kommunalwaldes in Deutschland erreicht werden. Die dadurch geförderte Waldfläche liegt bei insgesamt etwa 1,6 Millionen Hektar.

Das BMUV und BMEL setzen sich im Rahmen ihrer gemeinsamen Federführung hinsichtlich des Programms dafür ein, dass – bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen – im Jahr 2025 in gleicher Höhe Fördermittel ausgereicht werden können, so dass das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement zuverlässig fortgeführt werden kann.

Die FNR wird alle Antragstellenden entsprechend informieren.“

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Mehr als 500.000 Hektar Waldfläche müssen nach Schätzung von Fachleuten aufgrund der Waldschäden in Deutschland in den nächsten Jahren wiederbewaldet werden.

Nach Untersuchungen des Thünen-Instituts sind darüber hinaus Wälder mit führender Baumart Fichte oder Buche auf einem Viertel der Gesamtwaldfläche in Deutschland (2,85 Mio. ha) einem hohen Risiko durch Trockenheit und Schaderregerbefall ausgesetzt. Die Waldumbauflächen zur Anpassung der Wälder auf diesen Fichten- und Buchenstandorten müssten auf 95.000 ha jährlich vervierfacht werden, um die Umgestaltung der Wälder bis 2050 abzuschließen. Der geschätzte erforderliche Kapitalbedarf von 14 bis 43 Mrd. € über die nächsten 30 Jahre lässt sich nur mit Unterstützung von Bund und Ländern schultern, so das Fazit des Thünen-Instituts.

Wälder sind unverzichtbar für den Klimaschutz, die Biodiversität, als Holzlieferant sichern sie Arbeit und Einkommen in den ländlichen Räumen und sind Erholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger.

Damit der Wald diese Funktionen auch zukünftig erfüllen kann, muss ihm in der aktuellen Lage geholfen werden. Deshalb appelliert der DStGB an Bund und Länder, Haushaltsentscheidungen zu Gunsten der Zukunftsaufgabe „Klimaschützer Wald“ zu priorisieren.

Die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen ist eine enorme Herausforderung, aber auch eine große Chance, neue Wälder zu begründen, die dem Klimawandel gewachsen sind. Dafür braucht es Geld. Die Mittel für die Waldförderung sind entscheidend für die Fortsetzung der Wiederbewaldung und den klimaresilienten Waldumbau. Die Kraftanstrengung, die die Waldbesitzenden zur Regeneration unserer Wälder aufbringen müssen, ist aber zu groß, um sie mit dieser Jahrhundertaufgabe weitestgehend allein zu lassen.

Az.: 26.1-009/005 gr

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