Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 806/2023 vom 19.12.2023

Antragsstopp für Förderprogramme der NKI gilt weiter

Das Finanzministerium hat am 14.12.2023 die Haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO der Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 aufgehoben. Dennoch sind entgegen ursprünglicher anders lautender Meldung die Fördermittel der Kommunalrichtlinie für die kommunale Wärmeplanung noch nicht wieder freigegeben.

Die Haushaltssperre hat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterhin Bestand. Da die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im KTF veranschlagt sind, kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.

Die Annahme von Anträgen pausiert weiterhin. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist deshalb nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.

Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.

Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf www.klimaschutz.de  informiert.

Az.: 28.6.9-005/003

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