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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 515/2012 vom 26.09.2012
Anwendbarkeit der VOB/B unterhalb des EU-Vergabeschwellenwertes
Aufgrund einiger Nachfrage weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass die VOB/B 2012 seit dem 14.07.2012 auch unterhalb des EU-Vergabeschwellenwertes zu beachten zu beachten ist. Denn Nr. 4 des Erlasses des Innenministeriums vom 22.03.2006 (Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 GemHVO — Kommunale Vergabegrundsätze) führt aus, dass die VOB/B in der jeweils geltenden Fassung, im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung, angewendet werden soll. Das „soll“ bezieht sich dabei lediglich auf die generelle Anwendung der VOB/B — nicht hingegen im Hinblick auf die jeweilige Version — also z.B. VOB/B 2009 oder 2012). Die Veröffentlichung der VOB 2012 Teil B erfolgte im Bundesanzeiger vom 13.07.2012.
Az.: II/1 608-00