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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 569/2014 vom 22.09.2014
Anwendung der DIN EN 13814 auf ältere Fahrgeschäfte
Die NRW-Landesregierung hat sich im Rahmen ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Landtagsabgeordneten unter anderem zur Anwendbarkeit der DIN EN 13814 auf solche Fahrgeschäfte geäußert, welche vor 2005 hergestellt wurden (Landtagsdrucksache 16/6351 im Internet abrufbar unter www.landtag.nrw.de ). Sie hat deutlich gemacht, dass diese technische Norm auch für solche Fahrgeschäfte zur Anwendung kommt.
Der veraltete Stand der Technik der zurückgezogenen DIN 41 12 biete nach ihren Erkenntnisstand zwar in vielen, aber nicht mehr in allen sicherheitsrelevanten Punkten eine ausreichende Sicherheit. So können zwar die Ausführungsgenehmigungen der meisten Fliegenden Bauten (Zelte, Tribünen, Bühnen, Schau- und Belustigungsgeschäfte und ein Teil der Fahrgeschäfte) mit wenigen Nebenbestimmungen weiterhin verlängert werden, bei dynamisch beanspruchten Fahrgeschäften seien jedoch insbesondere Überprüfungen der Ermüdungs- und Schwingfestigkeitsnachweise und gegebenenfalls auch Maßnahmen erforderlich.
Az.: II/1 660-00