Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 539/2003 vom 23.06.2003

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Aufgrund vermehrter Anfragen von Städten und Gemeinden zur Zulässigkeit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich von Grünflächen weist die Geschäftsstelle auf folgendes hin: Bei den Landwirtschaftskammern in Nordrhein-Westfalen sind die sog. Pflanzenschutzdienste angesiedelt. Unter der Internet-Adresse „www.Pflanzenschutzdienst.de“ können dort Informationen zur Zulässigkeit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) abgerufen werden. Unter der Unterrubrik „Genehmigungen nach § 18 a und 18 b Pflanzenschutzgesetz“ kann unter „C) Genehmigungen für den Einsatz von PSM (Pflanzenschutzmitteln)“ unter anderem ein Merkblatt des Pflanzenschutzdienstes Bonn der Landwirtschaftskammer Rheinland (Stand: Januar 2001) zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturflächen ausgedruckt werden.

Az.: II/2 10-00 qu/g

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