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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 719/2022 vom 01.12.2022
Anwendungshilfe für die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Zulassung von Windenergieanlagen
Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, wurden im Sommer dieses Jahres bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeführt. Dazu gehört unter anderem die Signifikanzprüfung für kollisionsgefährdete Brutvogelarten.
In Anlage 1 Abschnitt 1 BNatSchG sind die kollisionsgefährdeten Arten benannt. Besteht im Rahmen der Zulassung einer Windenergieanlage ein artenschutzrechtlicher Konflikt mit einer darin benannten Art, kann dieser über die Anordnung von Schutzmaßnahmen sowie eine artenschutzrechtliche Ausnahme gelöst werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Werden Schutzmaßnamen angeordnet, die die Abschaltung von Windenergieanlagen betreffen, so ist die im Gesetz benannte Zumutbarkeitsschwelle zu beachten. Bei der Erteilung einer Ausnahme sind die Grenzen des Basisschutzes einzuhalten und ggf. Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm zu leisten.
Die entsprechenden Berechnungen erfolgen gemäß den Formeln in Anlage 2 BNatSchG. Die Fachagentur Windenergie an Land stellt nun eine Excel-Datei als Arbeitshilfe zur Verfügung, die die Berechnung der Zumutbarkeitsschwelle, des Basisschutzes bei der Ausnahme sowie der Höhe der erforderlichen Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm wesentlich vereinfacht.
Außerdem wird Anlage 2 BNatSchG in einer Kurzinformation erläutert. In dieser wird auch auf die Wirkung einzelner Variablen in den Formeln auf das Ergebnis eingegangen.
Das Rechentool sowie die Kurzinformation sind abrufbar unter
https://fachagentur-windenergie.de/themen/natur-und-artenschutz/anwendungshilfe-zu-anlage-2-des-bundesnaturschutzgesetzes/.
Über den vorstehenden Link ist auch die Anmeldung zu einem Verteiler möglich, mit dem über neue Versionen des Rechentools informiert wird.
Die Anwendungshilfe wird in zwei Online-Seminaren vorgestellt:
Dienstag, 17. Januar 2023, 10-12 Uhr (nur für Mitarbeitende in Behörden)
Montag, 23. Januar 2023, 14-16 Uhr
Sobald eine Anmeldung zu den Veranstaltungen möglich ist, informiert die Geschäftsstelle hierüber gesondert.
Az.: 20.1.4.1-002/001 ste