Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 231/2022 vom 21.04.2022

Anwendungsleitfaden zum Elektromobilitätsgesetz

Elektromobilität attraktiv machen: Das ist das Ziel des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Es ermöglicht Kommunen, Vorteile für E-Fahrzeuge einzurichten, etwa kostenfreies Parken oder Sonderspuren. Ein neuer Umsetzungsleitfaden erklärt praxisnah, wie Kommunen die Instrumente des EmoG rechtssicher umsetzen können.

Seit 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz in Kraft. Es gibt Kommunen die nötige Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen. Ziel ist, die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe zu fördern und damit zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Kommunen, die die Instrumente des EmoG nutzen, verzeichnen höhere Zulassungsraten von E-Fahrzeugen – das zeigen Ergebnisse einer Kommunenbefragung, die die NOW GmbH alle drei Jahre im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchführt.

Der neue Leitfaden zeigt auf, welche Instrumente das EmoG bietet und wie diese genutzt werden können. Themen sind, unter anderem, die Parkgebührenbefreiung an öffentlichen Ladepunkten, die Bereitstellung von öffentlichem Parkraum ausschließlich für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, besondere Zufahrts- oder Durchfahrtsbevorrechtigungen und die Freigabe von Sonderspuren.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:

Download unter: https://www.now-gmbh.de/wp-content/uploads/2022/04/NOW_Leitfaden-EmoG_03.22.pdf

Das Factsheet mit Ergebnissen der vierten Befragung deutscher Kommunen zum Thema Elektromobilität: https://www.now-gmbh.de/wp-content/uploads/2022/04/NOW_Factsheet_Kommunen-und-Elektromobilitaet_2022.pdf

 

Az.: 33.0-003/002

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