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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 350/2023 vom 16.05.2023
Arbeit des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) wird unter dem neuen Namen Agentur für kommunalen Klimaschutz fortggeführt
In der Agentur für kommunalen Klimaschutz werden Informations-, Beratungs- und Vernetzungsleistungen für Kommunen und kommunale Akteur/innen gebündelt. Dies soll die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen erleichtern und weiter beschleunigen.
Neu im Portfolio sind die umfassende Unterstützung der Kommunen und kommunalen Akteur*innen beim Know-how- und Kapazitätsausbau, die Sicherung von Verfahrens- und Qualitätsstandards im kommunalen Klimaschutz sowie der Beitrag zur Standardisierung und Verbreitung von kommunalem Klimaschutz-Monitoring.
Die Agentur für kommunalen Klimaschutz ist, wie zuvor das SK:KK, am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) angesiedelt. Sie ist im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) tätig. Die Agentur knüpft an die 15-jährige Erfolgsgeschichte des SK:KK an. Allein in den letzten vier Jahren führte das Team mehr als 10.000 Beratungen und 300 Veranstaltungen durch.
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Kommunen sind ausschlaggebend für einen gelungenen Klimaschutz vor Ort. Nicht nur setzen sie seit vielen Jahren erfolgreich entsprechende Projekte um, sondern sie nehmen zugleich eine Vorbildrolle im Klimaschutz ein und motivieren die Bürgerschaft und Unternehmen vor Ort. Ein flächendeckender kommunaler Klimaschutz birgt insofern umfassende Potentiale. In Summe der aufgezeigten Maßnahmen können deutsche Städte und Gemeinden gemeinsam Treibhausgas-Emissionen in der Höhe von rund 101 Mio. Tonnen CO2 mindern. Das entspricht etwa einem Siebtel der THG-Emissionen in Deutschland im Jahr 2020.
Als erste Anlaufstelle für den Einstieg in das kommunale Klimaschutzmanagement oder als eine Informationsstelle für spezifische Maßnahmen dient das nunmehr fortgeführte Kompetenzzentrum. Dieses deckt einige wichtige Faktoren für erfolgreichen kommunalen Klimaschutz ab und führt Städte und Gemeinden in dieser Arbeit zusammen.
Darüber hinaus bedarf es auch weiterer wesentlicher Maßnahmen für den Klimaschutz vor Ort. Hierzu gehören nicht zuletzt eine Verschlankung von Förderprogrammen sowie ausgeweitete Handlungskompetenzen, sofern es die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen betrifft.
Weitere Informationen finden sich hier.
Az.: 23.1.8-007/001 gr