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StGB NRW-Mitteilung 290/2010 vom 08.06.2010
Arbeit kommunaler Behindertenbeauftragter und Behindertenbeiräte
Die Zahl der Kommunen mit Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten hat sich seit 2004 verdreifacht. In Nordrhein-Westfalen gibt es in 180 Kommunen und Kreisen Behindertenbeauftragte. Damit haben über 44 Prozent Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung bestellt. In 76 nordrhein-westfälischen Kommunen wirken darüber hinaus Vertreter der Behindertenselbsthilfe, der Ratsfraktionen und der Verwaltung eng in Beiräten oder analogen Gremien mit, um die Belange der Menschen mit Behinderung vor Ort zu gestalten. Dies ist das Ergebnis einer von der Landesbehindertenbeauftragten im März gestarteten Umfrage.
Eine Liste der Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte kann im Internet unter www.lbb.nrw.de abgerufen werden.
Az.: III/2 810-9