Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 660/2003 vom 21.08.2003

Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW beauftragte die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (kurz: BAD) ab Februar 2000 mit der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ein Bestandteil dieser Betreuung bildet die Gefährdungsbeurteilung an Schulen, den verantwortlichen Schulleitern wurden hierzu Checklisten zur Durchführung der Beurteilung zur Verfügung gestellt. Die Checklisten wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorgestellt und verteilt. Die Themen der einzelnen Checklisten sind im folgenden aufgeführt:

Grundcheckliste:

1. Sicherheitsorganisation
2. Brandschutz
3. Erste Hilfe
4. Schulgebäude
5. Klassenzimmer
6. Sozialräume Lehrkräfte
7. PC-Arbeitsplätze (ohne Unterrichtsfunktion)
8. Schulhof/Pause/Bushaltestellen
9. Schwerbehinderte Lehrkräfte
10. Schwangere Lehrkräfte
11. Aggression

Spezielle Checklisten

1. Sportstätten (Sporthalle, Sportplatz, Schwimmbad)
2. Kunst/Werken/Technik
3. Computerräume (Informatik, Textverarbeitung, Medienräume)
4. Naturwissenschaftlicher Unterricht
5. Aulen/Bühnen/Schulveranstaltunge
6. Gartenbau, Biotope, Tierhaltung
7. Lehrküche
8. Hauswirtschaftliche Räume (Nähen, Bügeln, Waschen)
9. Fotolabor/-studio
10. Heben und Tragen
11. Infektionsgefährdung

Das Ergebnis der Untersuchung kann abgerufen werden im Intranet-Angebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformation und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen.


Az.: IV/2 216-15

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