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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 136/2014 vom 17.02.2014
Arbeitsentwurf zur EEG-Reform 2014
Der Arbeitsentwurf eines „Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ sieht gegenüber dem Eckpunktepapier, das vom Bundeskabinett beschlossen worden war (StGB NRW-Mitteilung vom 28.01.2014), zwei wesentliche Änderungen vor:
- Die bislang strikte Stichtagsregelung für Neuanlagen - die unter anderem für die Absenkung der Windstrom-Vergütung gilt - wurde deutlich abgemildert. Investoren, die bis zum 22. Januar dieses Jahres noch keine umweltrechtliche Genehmigung hatten, sollten ursprünglich nach neuen, niedrigeren Sätzen vergütet werden. Dies hätte die Kalkulation von Investoren in Frage gestellt, deren Planung - etwa zur Errichtung neuer Windparks - bereits sehr weit vorgeschritten war, ohne jedoch im Besitz einer umweltrechtlichen Genehmigung zu sein.
Im jetzt vorliegenden Entwurf wurde der Stichtag, ab dem die niedrigeren Vergütungssätze für Neuanlagen gelten sollen, auf den 31. August verschoben. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten für die Investoren mithin die alten Bedingungen.
- Im Bereich des Schienenverkehrs zeichnet sich ebenfalls eine Erleichterung ab, die insbesondere Wirkung zugunsten kleinerer, kommunaler Straßenbahn-, S- und U-Bahn-Betriebe wirken wird. Nach dem bisherigen Entwurf sollten nur Schienenverkehrsbetriebe mit einem Verbrauch von mehr als 10 GWh von der Zahlung der vollen EEG-Umlage befreit werden können. Jetzt ist diese Grenze auf 3 GWh abgesenkt worden. Dies kommt insbesondere dem ÖPNV in kleinen Städten zugute.
Die EEG-Umlagebefreiung für Großverbraucher, die Gegenstand eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens der EU-Kommission ist, ist in dem Entwurf dagegen noch nicht im Detail geregelt. Dort wird lediglich der generelle Grundsatz formuliert, „den Beitrag dieser Unternehmen zur EEG-Umlage in einem Maße zu halten, das mit ihrer Wettbewerbssituation vereinbar ist und ihre Abwanderung in das Ausland zu verhindern“. Der Arbeitsentwurf ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft/EEG-Reform 2014 abrufbar.
Az.: II/3 811-00/8