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StGB NRW-Mitteilung 247/2009 vom 23.04.2009
Arbeitsentwurf zur Novellierung des Landesmedienrechts
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat am 08.04.2009 darauf hingewiesen, dass ein erster Arbeitsentwurf zur Novellierung des Landesmedienrechtes im Internet abgerufen werden könne (www.mbem.nrw.de/medien).
Novelliert würden das Landesmediengesetz und das WDR-Gesetz. Eines der Themen sei die Änderung des § 33 Landesmediengesetz. Diese Vorschrift regelt die Beteiligung von Verlegern an Rundfunkunternehmen. Durch eine Neuregelung soll es Verlegern ermöglicht werden, sich unter bestimmten Voraussetzungen stärker als bisher an Rundfunkunternehmen zu beteiligen.
Ein weiteres Thema sei die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des digitalen Hörfunks in Nordrhein-Westfalen. Die derzeitigen Vorschriften des Landesmediengesetzes seien überwiegend auf analoge Übertragungsszenarien zugeschnitten und daher nicht für den Einstieg in die digitale Hörfunkübertragung geeignet. Ziel der Landesregierung sei eine regionale und lokale, langfristig auch flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit digitalem Hörfunk. Dafür setze die Novelle entsprechende Anreize und nehme die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vor.
Im Bereich des Jugendschutzes sehe die Neuregelung eine Verschärfung der Instrumente gegen jugendgefährdende Inhalte vor. Insbesondere im Bereich der Telemedien würden die meisten Anbieter gegen Untersagungsverfügungen der Landesmedienanstalten vorgehen. Um sicherzustellen, dass die jugendgefährdenden Inhalte bis zu einer weiteren gerichtlichen Klärung nicht frei zugänglich im Netz bleiben, sehe der Entwurf den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen in diesem Bereich vor.
Az.: IV/2 310-24