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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 532/1996 vom 20.11.1996
Arbeitsfelder von Gleichstellungsbeauftragten
In seiner Sitzung am 24.10.1996 hat sich der Gleichstellungsausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes u.a. mit den typischen Arbeitsgebieten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten beschäftigt.
Gemäß § 5 Abs. 3 GO NW wirken die Gleichstellungsbeauftragten bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Diese recht vage Aufgabenbeschreibung ist nicht nur damit zu erklären, daß der Gesetzgeber einen unzulässigen Eingriff in die gemeindliche Organisationshoheit vermeiden wollte. Er verfolgte damit offensichtlich auch die Absicht, die Aufgaben der Frauenbeauftragten nicht grundsätzlich zu beschränken. Ihr sollte ein Aufgabenerfindungsrecht für alle Themen zugewiesen werden, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern. Ziel ihrer Bestrebungen muß es dabei sein, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Leben aufzudecken und abzuwenden.
Diese Benachteiligungen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Eine Beschränkung auf einen festen in einem Aufgabenkatalog festgelegten Arbeitsbereich, der als gleichstellungsrelevant angesehen werden könnte, ist somit nicht sinnvoll. Gleichstellungsdefizite können in allen Arbeitsbereichen auftreten und müssen ggf. in einzelnen Fällen unter Hintenanstellung aller anderer aufgelisteten Aufgaben vorrangig bearbeitet werden. Auch wenn daher die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten stark durch das aktuelle Tagesgeschehen und das konkrete Verwaltungshandeln vor Ort beeinflußt sind, haben sich in der Vergangenheit gewisse Arbeitsschwerpunkte herauskristallisiert, mit denen sich kommunale Gleichstellungsstellen immer wieder beschäftigt haben. Diese Arbeitsfelder sind in der Regel nicht abhängig von Größe und Einwohnerzahl, sondern können in jeder Gemeinde Bedeutung erlangen.
Übliche Arbeitsschwerpunkte sind u.a.:
- Frauen in der Personalverwaltung:
Mitwirkung bei Stellenbesetzungen, Schaffung von Teilzeitstellen, Beschäftigung von Wiedereinsteigerinnen, Erstellung von Frauenförderplänen, Organisation und Durchführung frauenspezifischer Fortbildungskurse, insbesondere über die Rechte der Frauen am Arbeitsplatz, Beteiligung an Stellenausschreibungen, Beförderungen und Beurlaubungen.
- Frauenerwerbstätigkeit:
Zu diesem Komplex zählen als zentrale Betätigungsfelder die Wiedereingliederung von Frauen in das Berufsleben nach Kinderbetreuungsphasen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was sich auch in entsprechenden Veranstaltungen niederschlägt, wie etwa Bewerbungstrainings- und Berufsorientierungskurse sowie Informationsabende, Gesprächsrunden und Diskussionen für und mit betroffenen bzw. interessierten Frauen und Expertinnen. Hierzu zählen auch die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsangebote, Aufklärung zum Frauenarbeitsschutz und Programme zur Existenzgründung. Ein weiterer Schwerpunkt kann die Mädchenförderung bilden (Organisation von Berufswahlvorbereitungstagen und Berufsorientierungsveranstaltungen, Fortbildungen für Lehrerinnen im Hinblick auf die Berufswahlvorbereitung, etc.).
- Frauen und (sexuelle) Gewalt:
Ein weiteres Arbeitsfeld zahlreicher Gleichstellungsstellen stellen die Themen Gewalt an Mädchen und Frauen sowie Hilfestellungen für Betroffene dar. Hierzu zählen die Aktivitäten für Frauen- und Mädchenhäuser sowie Veranstaltungen mit Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Frauenhäusern.
- Frauen im Lebensraum Stadt:
Schaffung von Wohnraum für alleinstehende Schwangere, alleinerziehende und mißhandelte Frauen; Erstellung von frauenspezifischen Statistiken; Abbau von Angstträumen, Berücksichtigung von Frauenaspekten bei Stadt- und Wohnungsplanung; Einrichtung von Frauenparkplätzen.
- Frauen und öffentlicher Nahverkehr:
Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs für Frauen, Einrichtung von Abendverbindungen und Nachttaxen, Verbesserung des Verkehrsangebots durch Einsatz von Marktlinien.
- Frauen und soziale Sicherung:
Betreuung der Sozialhilfe empfangenden alleinerziehenden Mütter, Frauenhausförderung, Förderung von Selbsthilfegruppen für Frauen, Einrichtung von Kindertagesstätten und die Einflußnahme auf die Öffnungszeiten der Kindergärten, Adoptionsvermittlung, Erziehungshilfe, Unterstützung alleinstehender schwangerer Frauen sowie straffällig gewordener Mädchen im Unterhaltswesen, Gewährung von Unterhaltsvorschuß für Frauen, Bereitstellung von spezifischen Angeboten für Aus- und Übersiedlerinnen, Beratung bei Rentenproblemen.
- Frauen und Kultur:
Durchführung von Veranstaltungen mit Frauentheatergruppen und Frauenkabaretts sowie Lesungen von Schriftstellerinnen, Erstellung von Frauen- und Mädchenbuchlisten, Förderung von Frauenvereinen, Initiierung von Ausstellungen zu Frauenthemen, Anregung von frauenspezifischen Kursen bei den Weiterbildungsträgern.
- Gleichstellungsöffentlichkeitsarbeit:
Zu den verwaltungsnahen Aktivitäten der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die Herstellung von Kontakten mit Frauengruppen, Verbänden, Arbeitsämtern, Beratungsstellen, Industrie- und Handelskammern, etc. und die Kooperation mit diesen. Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört auch die Erstellung von Broschüren bzw. Informationsblätter über die Arbeit, Aufgaben und Organisation der Gleichstellungsstellen.
Weitere Aufgabenbereiche kommen je nach Bedarf hinzu, um dem Hauptanliegen der Gleichstellungsbeauftragten Rechnung zu tragen, den Abbau von Gleichstellungsdefiziten im örtlichen Lebenszusammenhang zu beschleunigen und Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen zu fördern und weiterzuentwickeln.
Az.: N I/3