Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 223/1999 vom 05.04.1999

Arbeitsförderungsprogramm für städtebaulicher Erneuerung und Denkmalschutz

Das Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit läßt abweichend von den Regelungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III bundesweit ausdrücklich auch Qualifizierungs- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den Tätigkeitsfeldern "Vorbereitung und Durchführung der Denkmalpflege, der städtebaulichen Erneuerung, des städtebaulichen Denkmalschutzes und zur Verbesserung des Wohnumfeldes" zu. Damit kann das Arbeitsamt die mit dem Programm angesprochenen Personen und Arbeitnehmer, die Anleitungs- und/oder Betreuungsaufgaben wahrnehmen, in solche Maßnahmen zuweisen, wenn sie arbeitslos sind und von längerer Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Adressaten des Programms können auch Städte und Gemeinden als mögliche Träger von Maßnahmen sein. Mit dem Sofortprogramm will die Bundesregierung Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote für 100.000 Jugendliche schaffen. Das Sofortprogramm richtet sich an junge Menschen bis 25 Jahre, die einen Ausbildungsplatz suchen bzw. nach der Ausbildung arbeitslos sind. Das Programm ist auf ein Jahr angelegt und wird von den Arbeitsämtern durchgeführt (vgl. NWStGB-Schnellbrief vom 23.12.1998).

Für die Dauer der Qalifizierungs-ABM können die jeweils zuständigen Arbeitsämter Trägern der Maßnahme Zuschüsse zu dem Arbeitsentgeld für die zugewiesenen Arbeitnehmer zahlen. Die Zuschüsse betragen 100 % des bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelds. Die für die berufliche Qualifizierung notwendigen Maßnahmekosten können ebenfalls übernommen werden. Darüber hinaus können zu den Arbeiten im Rahmen der Qualifizierungs-ABM Leistungen aus dem Sonderprogramm der Bundesregierung "Sachkostenzuschüsse zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" gezahlt werden. Danach kann das Arbeitsamt im Jahr 1999 für jeden geförderten Jugendlichen und pro Fördermonat Sachkostenzuschüsse in Höhe von 500 DM zahlen, wenn der Träger die Maßnahme in Eigenregie durchführt. Der Zuschuß beträgt 800 DM, wenn der Träger die Arbeiten an ein Wirtschaftsunternehmen vergibt.

Nähere Informationen halten die Arbeitsämter bereit; das Programm einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung und Richtlinien können im Internet unter www.bma.de oder www.arbeitsamt.de abgerufen werden.

Az.: III 841

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search