Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 509/2000 vom 05.10.2000

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 12.09.2000 fand in der Hubertushalle in Sundern eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Meinerzhagen, begrüßte neben den 250 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Wolf, Sundern, den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Reuter, Olsberg, den Regierungspräsidenten Kuschke, den Vizepräsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Bergkamen, sowie den Hauptgeschäftsführer Friedrich Wilhelm Heinrichs und die Referenten. Bürgermeister Wolf, Sundern, begrüßte sodann die Teilnehmer und stellte die Stadt Sundern vor.

Regierungspräsident Kuschke befürwortete in seinem Grußwort die Modernisierungsüberlegungen betreffend das neue kommunale Haushaltsrechts und problematisierte das Verfahren der Festsetzung der FFH-Gebiete, wobei er eine weitere Diskussion mit den betroffenen Kommunen anbot. Sodann hielt Landrat Leikop, Hochsauerlandkreis, ein Grußwort auch in seiner Eigenschaft als Präsident des Landkreistages NRW.

Regierungsdirektor Zakrzewski stellte das Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes aus Sicht des Innenministeriums vor. Er machte deutlich, daß das neue kommunale Haushaltsrecht ein wichtiger Baustein im Gesamtzusammenhang der Verwaltungsmodernisierung sei. Ziele seien ein gesteigertes Kostenbewußtsein, mehr Transparenz, mehr Effizienz sowie eine bessere Ausrichtung auf die Bürger. Aufgabe des Landes sei es, die Modernisierung zu fördern, indem die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen würden. Regierungsdirektor Zakrzewski wies in diesem Zusammenhang auf die 1994 von NRW als erstem Bundesland eingeführte Experimentierklausel hin, die eine Erprobung von "neuen Steuerungsmodellen" auf eindeutiger Rechtsgrundlage ermöglicht habe. Den größten Antragsanteil bildeten die Anträge zur Befreiung von haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Anfang letzten Jahres habe das Innenministerium 10 Leitlinien zum Thema "Neues kommunales Finanzmanagement" erarbeitet, wobei Kernstück die Einführung eines Ressourcen- und Verbrauchskonzept und ein neues doppisches Haushaltsrecht seien. Die erste Stufe des Modellprojektes sei abgeschlossen, das Abschlußdokument ist veröffentlicht und unter www.neues-kommunales-finanzmanagement.de abrufbar. Herr Bultmann, Kämmerer in Moers, stellte die Ziele der Reform des Rechnungswesens sowie die Elemente des neuen kommunalen Finanzmanagements dar und ging auf Problemstellungen ein, die sich aus Sicht einer Modellkommune bei der Umsetzung ergeben. Herr Bultmann erläuterte, daß ab 2001 die in der ersten Projektphase erarbeiteten Grundzüge in einem Teil der Ämter konsequent angewendet würden und somit zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens im Jahre 2003 bereits erste praktische Erfahrungen aus den Projektkommunen vorliegen würden.

Michael Lange von der Abwasserberatung NRW berichtete sodann über Managementsysteme im Abwasserbetrieb. Die Abwasserberatung bietet den Städten und Gemeinden Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihrer Abwasserbetriebe an, wobei das integrierte Qualitäts- und Umweltmanagement in kommunalen Abwasserbetrieben im Mittelpunkt seiner Erläuterungen stand. Die Städte Bergisch Gladbach und Lünen seien bereits zertifiziert, eine Dokumentation könne von den Kommunen bei der Abwasserberatung erworben werden.

Schließlich unterrichtete Hauptgeschäftsführer Heinrichs die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft über aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen. Schwerpunkte waren dabei die kommunalen Finanzen, hier insbesondere der Nachtrag von 431 Mio. DM für die Städte und Gemeinden für das Jahr 2000 und die aufgrund der Steuerreform und der Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform schwierigere Lage für das Jahr 2001.

Des weiteren problematisierte HGF Heinrichs die künftige Verteilung der Sozialhilfeausgaben zwischen den Städten und Gemeinden und den Kreisen und die Fortsetzung der Verwaltungsstrukturreform. In diesem Zusammenhang wurde der Verfahrensstand bezüglich der Herabsenkung des Schwellenwertes von 25.000 auf 20.000 Einwohner sowie eine Zuständigkeitsverlagerung auf die Städte und Gemeinden im Straßenverkehrsbereich, insbesondere bei der Zulassung erörtert. Abschließend wies HGF Heinrichs auf die positive Bilanz der Seminartätigkeit der Städte- und Gemeindebund Dienstleistungs-GmbH hin, die sich bisher in über 1.000 Teilnehmern seit Beginn des Jahres widerspiegele.

In dem abschließenden Erfahrungsaustausch wurde das Problem der Zwangsarbeiterentschädigung und das Verfahren der Festsetzung der FFH-Gebiete diskutiert.

Az.: I/2 01-25

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