Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 356/2001 vom 20.06.2001

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 10. Mai 2001 fand unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Erhard Pierlings, Meinerzhagen, die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirks Arnsberg des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen in Werl statt. Nach Eröffnung und Begrüßung der zahlreich erschienenen Teilnehmer (ca. 250 Personen) durch Herrn Pierlings richtete der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt Werl, Herr Michael Otto Grossmann, ein Grußwort an die Teilnehmer. Als Vertreter der Bezirksregierung begrüßte der Regierungsvizepräsident Kosow ebenfalls die Teilnehmer und ging in diesem Zusammenhang auf die Haushaltssituation der Kommunen ein.

Zu den kommunalpolitischen Tagesfragen berichtete der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herr Friedrich Wilhelm Heinrichs. Zur finanziellen Situation der Kommunen stellte er fest, daß die Sozialhilfe inzwischen zur Hälfte auf die Städte- und Gemeinden übertragen, die Kreisumlage jedoch nicht entsprechend um diesen Betrag gesenkt worden sei. Darüber hinaus wies er darauf hin, daß eine Neustrukturierung der Gemeindeprüfung vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen unterstützt werde. Auch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bevorzuge die Lösung einer Gemeindeprüfungsanstalt. Lediglich die Kreise und die Bezirksregierungen würden ein solches Modell nicht unterstützen.

Schwerpunktmäßig informierte Herr Heinrichs über die Umstrukturierung der Schulfinanzierung durch das Land im Jahre 2002 von einer Projektförderung zu einer Pauschalförderung. Grundsätzlich habe sich der Städte- und Gemeindebund für die Einführung einer Pauschale ausgesprochen. Der Umfang der Pauschale solle nach Mitteilung der SPD-Landtagsfraktion ca. 750 Mio. DM umfassen. Der GFG-Ansatz für das Jahr 2001 werde für bestehende Vorverpflichtungen benötigt. Gemeint seien hiermit diejenigen Schulträger, die bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten oder den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt bekommen hätten. Im Zusammenhang mit den wünschenswerten Übergangsregelungen verwies der Hauptgeschäftsführer auf einen sog. "Härtefonds", der gebildet werden soll.

Zwischenzeitlich hat das Innenministerium jedoch mitgeteilt, daß ein "Härtefonds" nicht gebildet werden soll. Die Bezirkregierungen sollen vielmehr ein Betrag von 160 Mio. DM ohne konkrete Anweisungen hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten erhalten, wobei zunächst ein Betrag von 20 Mio. DM zurückbehalten wird. Das Innenministerium hat allerdings die Empfehlung ausgesprochen, daß zunächst die Kommunen bevorzugt zu berücksichtigen seien, die den vorzeitigen Baubeginn genehmigt bekommen haben. Nach dem GFG-Referentenentwurf für das Jahr 2002 ist der Gesamtbetrag im übrigen auf ca. 900 Mio. DM erhöht worden.

Herr Claus Hamacher, Referent beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, informierte über das virtuelle Rathaus. Das Internet werde mittlerweile allein in Deutschland von über 25 Mio. Menschen regelmäßig genutzt. Die Städte und Gemeinden verstünden sich aufgrund dessen als Teil dieser allgemeinen Entwicklung und hätten frühzeitig durch die Schaffung eigener Informationsangebote im Internet auf die neuen Herausforderungen reagiert. Dabei sei jedoch zumindest in der Anfangsphase die Tragweite der durch das Internet ausgelösten Veränderung zum Teil unterschätzt worden. Insgesamt dürften die Erwartungen an das virtuelle Rathaus auch nicht zu hoch gesetzt werden. Es solle nicht als Ersatz, sondern nur als Ergänzung zu bestehenden Angeboten verstanden werden. Als problematisch stelle sich derzeit noch die digitale Signatur, die Einbindung von Fachverwaltung, der Datenschutz und die Bezahlsysteme dar.

Anschließend berichtete Herr Roland Berger, Geschäftsführer der e-nitiative.nrw, die gemeinsam vom Land und den kommunalen Spitzenverbänden getragen wird, über Schulen und neue Medien. Dabei wies er insbesondere darauf hin, daß eine umfangreiche Planung durch Schulträger und Schulen erforderlich sei. Hierzu gehöre ein Medienkonzept. Darüber hinaus ging Herr Berger auf die Netzwerkadministration ein, wobei er ein zweistufiges Wartungskonzept, bestehend aus pädagogischem Support (first-level-support), für den die Schule, und einem technischen Support (second-level-support) für den der Schulträger zuständig ist, dargestellte. Dieses System werde von den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt. Die e-nitiative.nrw werde in naher Zukunft eine konkrete Konzeption vorlegen.

Abschließend stellte Herr Berger das Finanzierungskonzept des Landes dar. Danach werden für das Jahr 2001 65 Mio. DM GFG-Mittel für die Ausstattung der Schulen mit Hardware und Infrastruktur und aus den Mitteln der e-nitiative.nrw 9,5 Mio. DM für Software, Medienentwicklungspläne und Projekte sowie Dienstleistungen und ca. 5 Mio. DM für ein Fortbildungsbudget zur Verfügung gestellt. In der anschließenden Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß es sich bei der Ausstattung der Schulen mit neuen Medien um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele und der Beitrag des Landes deutlich zu gering sei, um die Gesamtkosten angemessen zu verteilen.

Az.: IV/2

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