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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 714/2002 vom 05.12.2002
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg
Am 31.10.2002 fand in Bad Sassendorf die 2. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2002 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Herr Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben über 200 Teilnehmern den gastgebender Bürgermeister Bahlmann, Gemeinde Bad Sassendorf, den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herrn Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, den Regierungspräsidenten Kuschke, den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Reuter, Stadt Olsberg, sowie den Hauptgeschäftsführer Heinrichs und die Referenten. Der Bürgermeister der ausrichtenden Gemeinde, Herr Bahlmann, begrüßte sodann die Teilnehmer und stellte die Gemeinde Bad Sassendorf.
Regierungspräsident Kuschke ging in seinem Grußwort auf die schwierige Finanzsituation der Städte und Gemeinden ein. Notwendig sei ein ehrlicher Umgang miteinander. Die Einnahmeseite sei insgesamt bei Bund, Ländern und Kommunen sehr begrenzt und gestalte sich damit besonders problematisch. Auf der Ausgabeseite müsse sehr genau geprüft werden, ob noch Einsparungen möglich seien. Es dürfe insbesondere keine Gesetze zu Lasten der Länder und der Städte und Gemeinden mehr geben. Der Regierungspräsident sprach sich zudem dafür aus, daß auch die Kreise ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen können sollen. Jedenfalls werde er sich hierfür im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzen.
Zu den kommunalpolitischen Tagesfragen berichtete der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herr Heinrichs. Er wies darauf hin, daß während seiner nunmehr 36jährigen Tätigkeit für den Verband die finanzielle Lage der Kommunen noch nie so schlecht gewesen sei wie derzeit. Die Steuereinnahmen seien im ersten Halbjahr 2002 um 13 % gesunken. Auch seien die Einnahmen aus der Gewerbesteuer um 20 % gesunken. Umgekehrt sei jedoch auf der Ausgabeseite die Sozialhilfe um 4 % gestiegen. 27 Städte und Gemeinden aus dem Regierungsbezirk befänden sich im Haushaltssicherungskonzept. Im Jahre 2003 würden es wohl noch wesentlich mehr werden. Heinrichs begrüßte ausdrücklich die Ausführungen von Herrn Kuschke, wonach künftig auch die Kreise ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen können sollen. Er wies darauf hin, daß die Haushalte für die Gemeinden nicht mehr kalkulierbar seien, wenn die Kreise kurzfristig die Kreisumlage anheben würden. Zum Haushaltsausgleich sollten die Kreise auch ihre Rücklage einsetzen. Hinsichtlich einer Verbesserung der Finanzlage der Kommunen ging er auf das Notprogramm des Städte- und Gemeindebundes NRW ein, welches auf dem Gemeindekongreß 2002 in Münster beschlossen wurde. Der Städte- und Gemeindebund habe im übrigen im Rahmen der Diskussion um die Gemeindefinanzreform vorgeschlagen, die Gewerbesteuer nicht abzuschaffen, sondern zu stabilisieren.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft dankte Herrn Heinrichs, der ab 01.12.2002 in den Ruhestand eingetreten ist, für seine stets fachlich fundierten Beiträge zu den kommunalpolitischen Tagesfragen und würdigte seinen herausragenden Einsatz für die Städte und Gemeinden aus NRW.
Unter der Themenstellung "Kommunale Sozialpolitik zwischen staatlicher Rahmenverantwortung und lokalen Gestaltungsmöglichkeiten" ging Herr Giesen, Beigeordneter und ab 1.12.2002 Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, auf die steigenden Sozialhilfeaufwendungen der Kommunen sowie aktuelle gesetzgeberische Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene ein. Über die von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte zur Novellierung des Landespflegegesetzes hinaus müsse das Land - wie in den Jahrzehnten vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung und während der Anfangszeit des Landespflegegesetzes - Verantwortung bei der Investitionsfinanzierung tragen, es dürfe zu keiner Kommunalisierung der Finanzlasten des gesamtstaatlichen Risikos Pflegebedürftigkeit kommen.
40 Jahre nach Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes sei vor allem eine Neugestaltung des Sozialhilferechts durch eine weitergehende Pauschalierung, eine Fortentwicklung der Regelsatzvermessung und eine strikte Umsetzung des Nachrangigkeitsprinzips unabdingbar. Die von der Hartz-Kommission entwickelten Vorschläge zur Einführung eines steuerfinanzierten Arbeitslosengeldes II und zur Gründung von JobCentern in der Regie neu organisierter Arbeitsämter werde aus kommunaler Sicht unterstützt. Etwaige Entlastungen der Kommunen im Bereich der Sozialhilfe müßten diesen allerdings belassen werden, um durch verstärkte öffentliche Investitionstätigkeit wieder weitere Investitionen der Wirtschaft zu mobilisieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Gegenrechnung mit neuen Standards bei der Krippenversorgung oder der Ganztagsbetreuung werde nachdrücklich abgelehnt.
Im Hinblick auf die mit dem Landeshaushalt 2003 geplanten Sparmaßnahmen müsse darauf geachtet werden, daß sich das Land nicht aus sozialpolitisch wichtigen Handlungsfeldern mit der Folge größerer gesellschaftlicher Kosten in der Zukunft zurückziehe. Das Land müsse Kommunen und freien Trägern verläßliche Planungs- und Finanzierungsgrundlagen zur Verfügung stellen, eine Kumulation von Kürzungseffekten bei einzelnen Personengruppen vermeiden und vor allem die mangelnden Kompensationsmöglichkeiten der Kommunen in finanziell äußerst angespannten Zeiten berücksichtigen.
Az.: IV/2