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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 2/2004 vom 18.12.2003
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf
Am 04.12.2003 fand in Langenfeld die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Hensel aus Kempen, begrüßte neben den rund 150 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen den gastgebenden Bürgermeister Staehler, Herrn Meyer vom Landesarbeitsamt NRW, Prof. Melsa vom Niersverband, Herrn Frece vom Ruhrverband sowie aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider und Beigeordneten Dr. Schwarzmann.
Bürgermeister Staehler stellte kurz die Historie der Stadt Langenfeld dar. Er wies darauf hin, dass Langenfeld in absehbarer Zeit 60.000 Einwohner habe und damit Große kreisangehörige Stadt werde. Schließlich stellte er die wirtschaftliche Situation der Stadt Langenfeld dar. Dabei wies Bürgermeister Staehler darauf hin, daß entgegen der kommunalen Finanzsituation in Bund und Land die Pro-Kopf-Verschuldung auch aufgrund einer entsprechenden mittelstandsfreundlichen Politik seitens des Rates bei nur ca. 200 Euro liege und für 2004 keine Neuverschuldung vorgesehen sei.
Der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, berichtete zu dem Punkt Gemeindefinanzreform/Aktuelles aus Düsseldorf. Dabei ging er auf die Finanzsituation in den Städten und Gemeinden sowie den zeitlichen Ablauf der Gemeindefinanzreform ein. Auch wenn Langenfeld eine positive Ausnahmeerscheinung sei, so sei die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden in NRW durchweg katastrophal. Es hätten sich Fehlbeträge in Höhe von ca. 4,5 Mrd. Euro angehäuft, ca. 90 % der Kommunen könnten den Haushalt strukturell nicht mehr ausgleichen und die Kassenkredite würden in diesem Jahr um ca. 80 % ansteigen. Die Gemeindefinanzreform ist daher dringender den je. Dank der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit der kommunalen Spitzenverbände ist der öffentliche Druck in diesem Jahr diesbezüglich stark erhöht worden. Nach anfänglich inhaltlichen Erfolgen für die Kommunen habe sich im Laufe des Spätsommers die Lage allerdings verschlechtert. Statt für eine Modernisierung der Gewerbesteuer mußte man zeitweise gegen eine Abschaffung bzw. Aushöhlung kämpfen. Auch das derzeit im Vermittlungsausschuß beratende und gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf nicht mehr so katastrophale Modell sei für die Kommunen jnicht akzeptabel. Dr. Schneider wies auf einen Beschluß des Finanzausschusses des Verbandes vom 20.11.2003 hin. Danach würde durch eine Senkung der Steuermesszahlen eine Minderung der Einnahmen von rund 7 Mrd. Euro pro Jahr entstehen und im Übrigen würden an der Kompensation dieser Einnahmeausfälle erhebliche Zweifel bestehen. Schließlich sei das insgesamt zu erzielende Entlastungsvolumen von rund 3 Mrd. € zu niedrig und in Höhe von 2,3 Mrd. € allein auf die Umlagesenkung zurückzuführen.
Im zweiten Teil ging Dr. Schneider auf die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe ein. Zentraler Streitpunkt sei hier die Finanzierung des Arbeitslosengeldes II und die Frage, wer für die Betreuung der arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen zuständig sein soll. Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit als nationale Aufgabe an, so daß die Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II auf jeden Fall bei der Bundesanstalt für Arbeit liegen müsse. Während der Bund für deren Vermittlung zuständig sein müsse, könnten Beratung und Betreuung (z.B. Schuldnerberatung und Kindergartenbetreuung) durchaus von den Kommunen geleistet werden.
Danach ging Dr. Schneider auf die derzeitige Entwicklung beim GFG/SBG 2004/2005 ein. Akzeptabel sei die Entwicklung bei den Schlüsselzuweisungen vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Landes. Allerdings sei die Sportstättenpauschale in Höhe von 1,5 Euro pro Einwohner kein Ersatz für die Übungsleiterpauschale, die aus dem Landeshaushalt gestrichen werden soll. Es muß dem Versuch entgegen gewirkt werden, den Finanzausgleich zum Sparstrumpf der Fachressorts zu machen, so Dr. Schneider. Eine dauerhafte Hilfe sei insbesondere nur durch Standardabbau und das Konnexitätsprinzip zu erreichen. Im übrigen müssten die kommunalen Hilfeschreie unüberhörbar bleiben, um den politischen Druck auf die Verantwortungsträger in Düsseldorf und Berlin aufrecht zu erhalten.
Die Rede von Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider kann im Intranetangebot des Verbandes unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf, Sitzung 04.12.2003 in Langenfeld abgerufen werden.
Herr Meyer vom Landesarbeitsamt NRW stellte die Entwicklungslinien zur Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe vor. Dabei orientierte er sich zum einen an dem Hartz-IV-Konzept und zum anderen an den Unionsvorstellungen. Dabei wies er darauf hin, daß endgültig über die Reform erst berichtet werden könne, wenn der Abschluß des Vermittlungsverfahrens am 19.12.2003 feststehe. Das Land NRW präferiere die Hartz-Vorschläge, wobei eine Dreiteilung der Hilfesysteme bevorzugt werde, nämlich in Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe. Auch Herr Meyer war der Ansicht, daß die Vermittlung von Arbeitslosen eine nationale Angelegenheit sei und in die Trägerschaft des Bundes gehöre. Im übrigen hätten die Kommunen große Schwierigkeiten mit einer überregionalen Vermittlung. Der Folienvortrag von Herrn Meyer ist ebenfalls im Intranetangebot des Verbandes unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf, Sitzung 04.12.2003 in Langenfeld abrufbar.
Weiteres Schwerpunktthema während dieser Sitzung der Arbeitsgemeinschaft waren die Chancen und Risiken von Kanalnetzübernahmen durch sondergesetzliche Wasserverbände bzw. Dritten. Dr. Schwarzmann von der Geschäftsstelle stellte diese aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW dar. Dabei machte er deutlich, daß der Verband den Städten und Gemeinden keine Vorgaben machen wolle. Vielmehr sei es Aufgabe des Verbandes die Städte und Gemeinden über die Vor- und Nachteile sachlich zu informieren. Dies sei auch deshalb sehr gut gelungen, weil aufgrund der Arbeit des Städte- und Gemeindebundes die entsprechenden Vertragsangebote seitens der Wasserverbände sich zugunsten der Städte und Gemeinden erheblich verbessert hätten und Rechtsfragen geklärt werden konnten. Dr. Schwarzmann machte deutlich, daß im Falle einer entsprechenden Veräußerung dann nicht mehr jährlich die Abschreibungserlöse anfallen würden sondern vielmehr einmalig ein Entgelt an die Stadt bzw. Gemeinde fließen würde. Auch verwies er auf die faktische Möglichkeit des Verlustes von Einflußmöglichkeiten. Dieser Vortrag ist ebenfalls im Intranetangebot des Verbandes unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf, Sitzung 04.12.2003 in Langenfeld abrufbar.
Prof. Melsa vom Niersverband berichtete über einen entsprechenden Kanalnetzübernahmevertrag zwischen seinem Verband und einer Stadt innerhalb des Verbandsgebietes. Dabei machte er deutlich, daß der entsprechende Vertrag vom zuständigen Umweltministerium nicht genehmigt worden sei und am heutigen Tage eine mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgen solle. Prof. Melsa kritisierte die unzumutbar lange Verfahrensdauer des Genehmigungsverfahrens seitens des Ministeriums und verwies in diesem Zusammenhang auf kürzere Genehmigungsverfahren bei anderen Verbänden hin. Er bot den Städten und Gemeinden nach Beendigung dieses Verfahrens entsprechende Gespräche an.
Herr Frece vom Vorstand des Ruhrverbandes vertiefte die Diskussion. Dabei stellte er mögliche Beteiligungsformen des jeweiligen Abwasserverbandes dar. Er machte dabei deutlich, daß insbesondere die kommunalen Einflußmöglichkeiten zu beachten seien. Nach seiner Ansicht sei eine solche Kanalnetzübernahme sachlich gerechtfertigt, da die Abwasserverbände bereits in ihrem Verbandsgebiet die Kläranlagen und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen betreiben würden. Herr Frece wies darauf hin, dass bei entsprechenden Übernahmen mehrere Milliarden Euro in die kommunalen Haushalte fließen würden. Ferner solle der Bau und Betrieb von Kanalnetzen durch die Abwasserverbände kostengünstiger erfolgen können. Dies wurde von dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herrn Bürgermeister Hensel, und anderen Teilnehmern dieser Sitzung sehr stark bezweifelt. Auf keinen Fall sei es richtig, wenn suggeriert würde, dass durch entsprechende Kanalnetzübernahmen insbesondere Schulen und Straßen in den Gemeinden verbessert werden. Dr. Schwarzmann und Dr. Schneider verwiesen in diesem Zusammenhang insbesondere auf eine Gerichtsentscheidung des OVG NRW vom 15.12.1994, wonach Veräußerungserlöse nicht dem allgemeinen Haushalt sondern dem jeweiligen Gebührenhaushalt zuzuschreiben seien. Der Vortrag von Herrn Frece kann unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf, Sitzung 04.12.2003 in Langenfeld abgerufen werden.
Bürgermeister Hensel schloß die Sitzung mit den besten Wünschen für den anstehenden Jahreswechsel. Die nächste Sitzung der AG Düsseldorf wird im Frühjahr 2004 stattfinden.
Az.: I/2 01-25