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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 2/2006 vom 09.12.2005
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf
Am 22.11.2005 fand in Xanten die Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Moormann aus Kaarst, begrüßte neben den rund 190 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen Bürgermeister Strunk von der gastgebenden Stadt Xanten, den Landrat des Kreises Wesel, Herrn Dr. Müller, Herrn Lueb von der Bezirksregierung Düsseldorf, Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider sowie Hauptreferent Dr. Queitsch und Referent Becker von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW. In seinem Grußwort ging Herr Lueb von der Bezirksregierung Düsseldorf kurz auf den Sinn und Zweck staatlicher Bündelungsbehörden ein und wies darauf hin, dass es sie unabhängig von der jeweiligen Namensgebung auch weiterhin geben werde.
Der Landrat des Kreises Wesel, Herr Dr. Müller, ging in seinem Grußwort auf aktuelle Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV und auf die Bedeutung der Absenkung der Schwellenwerte für Große und Mittlere kreisangehörige Städte sowie der Kreise ein.
Bürgermeister Strunk stellte sodann die Stadt Xanten vor. Er wies auf die Geschichte der Stadt Xanten und die Bedeutung des Tourismuses hin und machte ferner deutlich, dass trotz einer sehr hohen Kriegszerstörung nach dem zweiten Weltkrieg die Stadt anhand des mittelalterlichen Grundrisses wieder aufgebaut worden sei und so das mittelalterliche Flair der Stadt wiederhergestellt worden sei.
Sodann berichtete Dr. Schneider über Aktuelles aus der Verbandsarbeit. Im Fokus stand die Frage, was die neue Landesregierung in den nächsten fünf Jahren an kommunalrelevanten Vorhaben anpacken werde. Aus der Koalitionsvereinbarung sind dies vor allem die Reform der GO, die Verwaltungsstrukturreform, eine Beendigung der Benachteiligung des ländlichen Raums, eine Verbesserung des Rahmens für interkommunale Zusammenarbeit sowie eine Rücknahme übereifriger Umsetzung von EU-Recht und die Haushaltskonsolidierung.
HGF Dr. Schneider stellte die weiterhin sehr schwierige Finanzsituation in den Gemeinden dar. Er wies darauf hin, dass die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die gerade für kleinere Kommunen sehr bedeutend seien, in den letzten Jahren kontinuierlich rückläufig seien. So ergebe sich trotz der erfreulichen Entwicklung bei der Gewerbesteuer im Vergleich zu 2000 ein Saldo bei den kommunalen Einnahmen Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von -400 Mio. Euro. Demgegenüber steigen die Ausgaben für soziale Leistungen ständig an, seit 2000 um 1,2 Mrd. Euro. So sei zu erklären, dass die Städte und Gemeinden trotz der günstigen Gewerbesteuerentwicklung ein großes strukturelles Defizit in den Verwaltungshaushalten haben. Die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte (Fehlbetrag der kommunalen Verwaltungshaushalte in 2005 7,5 Mrd. Euro) führe zu einem Höchststand an Kassenkrediten.
Der kommunale Finanzausgleich müsse daher für das Land bei der Haushaltskonsolidierung eine Tabuzone sein. Jede Ebene müsse für sich sparen. Zu der Konsolidierung sei eine Aufgabenkritik erforderlich. Hier biete der StGB NRW seine Mithilfe an. Derzeit läuft eine Umfrage unter den Mitgliedskommunen.
Eine Aufgabenübernahme im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform werde es nur bei strikter Beachtung des Konnexitätsprinzips geben. Sie müsse effektiv sein und vernünftig durchgerechnet werden.
Dr. Schneider machte deutlich, dass die kommunalen Interessen bei der Änderung der Regeln zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sehr ernst genommen werden müssen. Der StGB NRW werde vehement gegen das Vorhaben kämpfen, die wirtschaftliche Betätigung der Städte und Gemeinden zurückzudrängen.
Im letzten Themenfeld ging Dr. Schneider auf die Reform der Gewerbesteuer sowie die finanziellen Auswirkungen von Hartz IV ein. Die Gewerbesteuer bleibe für die Städte und Gemeinden so lange unverzichtbar, wie nicht Alternativen einen qualitativ und quantitativ gleichwerten Ersatz bieten. Das aktuell diskutierte Modell der Stiftung Marktwirtschaft sei derzeit für die Städte und Gemeinden unakzeptabel, da jegliche Aussagen zu einer Quantifizierung fehlen. Hartz IV bedeute derzeit ein finanzielles Fiasko, da sowohl der Bund als auch die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen finanziell erheblich mehrbelastet seien. Wegen der besonderen negativen Betroffenheit der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sei auch der zusätzliche Ausgleich Ost kritisch zu hinterfragen.
Hauptreferent Dr. Queitsch referierte über die beabsichtigte Verwaltungsstrukturreform in der Umweltverwaltung in NRW und stellte dazu die Leitlinien des Städte- und Gemeindebundes vor. Danach wird die Absicht der neuen Landesregierung die Umweltverwaltung zu reformieren, begrüßt. Es sei auf eine Verminderung der Behördenvielfalt hinzuwirken. Für die Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Bürgerinnen und Bürger soll nur noch eine Behörde als Ansprechpartner zuständig sein. Auch die Genehmigung und Überwachung müsse in einer behördlichen Hand liegen. Weiterhin sei bei der Verwaltungsstrukturreform das Konnexitätsprinzip streng zu beachten. Auch bei der Herabzonung von staatlichen Aufgaben auf die Kommunen sei eine Abgrenzung nach der Umweltrelevanz der Anlage unverzichtbar. Umweltrelevante Anlagen müssten in der Zuständigkeit staatlicher Behörden bleiben. Dr. Queitsch machte auch deutlich, dass es keinen Automatismus bei der Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene geben dürfe. Aufgaben mit besonderem örtlichem Bezug müssten sicherlich bei den Städten und Gemeinden vor Ort liegen. Aufgaben von eindeutig überregionaler Bedeutung müssten hingegen der staatlichen Ebene zugeordnet werden.
Sodann referierte Dr. Queitsch über das am 11.05.2005 in Kraft getretene neue Landeswassergesetz und wies auf die von der Geschäftsstelle ausgearbeiteten neuen Mustersatzungen zur Abwasserbeseitigung hin. Schließlich wurde noch über die Auswirkungen und Lösungsansätze erhöhter Grundwasserstände in Gemeinden diskutiert.
Referent Becker referierte über die geplante Reform der Kommunalverfassung. Der angekündigte Referentenentwurf zur Reform der GO liege derzeit immer noch nicht vor. Der Gesetzentwurf werde aber entsprechend der Koalitionsvereinbarung eine Ausdehnung der Wahlzeit der Bürgermeister von 5 auf 8 Jahren, eine Neujustierung der Zuständigkeitsverhältnisse zwischen Rat und Bürgermeister sowie die Einführung eines Ratsbürgerentscheides enthalten. Referent Becker erläuterte die Bewertung dieser Vorschläge durch den StGB NRW anhand der zugrunde liegenden Beschlüsse der Verbandsorgane.
Sodann stellte Bürgermeister Moormann die Bedeutung der Organisation der Gebäudewirtschaft für die Kommunen dar. Es bestand Einigkeit darin, dass dieser wichtige Aspekt anlässlich der nächsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf näher diskutiert werden solle. Ebenfalls bestand Einigkeit dahingehend, dass in einer weiteren Sitzung ein Erfahrungsaustausch zu der Thematik Behandlung von Seniorenangelegenheiten erfolgen solle.
Sämtliche Vorträge können für Mitglieder im Intranet-Angebot des Verbandes unter Bezirks AGs, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf abgerufen werden.
Az.: I/2 01-25