Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 683/2006 vom 28.09.2006
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf
Anlässlich der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf begrüßte am 18.09.2006 der Vorsitzende, Bürgermeister Moormann, ca. 140 Besucher. Zunächst stellte der Bürgermeister der gastgebenden Stadt, Herr Dr. Landscheidt, in einem informativen Vortrag die Stadt Kamp-Lintfort vor.
Sodann berichtete der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Schneider über Aktuelles aus der Verbandsarbeit. Dabei forderte er, dass der Verteilungsschlüssel für die Bundeszuschüsse zu den Unterkunftskosten Langzeitarbeitsloser dringend reformiert werden müsse. Denn durch Hartz IV werden die Städte und Gemeinden des kommunalen Spitzenverbandes jährlich mit ca. 80 Mio. Euro belastet anstatt wie versprochen mit 500 Mio. Euro entlastet. Das derzeitige System, bei dem der Bund 29,1 Prozent der Unterkunftskosten übernimmt und das Geld nach einem festen Schlüssel an die Länder weiterleitet, werde der regional unterschiedlichen Entwicklung nicht gerecht. Einen Nutzen - so Schneider - hätten lediglich die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie das Land Hessen. Ein Hoffnungsschimmer liege in dem zweistufigen Verfahren, auf das sich die Länder-Fachminister unlängst geeinigt hatten. So sollen zunächst sämtliche Belastungen aus Hartz IV ausgeglichen und in einem zweiten Schritt der zugesagte Entlastungsbetrag von 2,5 Milliarden Euro jährlich auf die Länder und Kommunen verteilt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt und den erforderlichen Betrag von 5,7 Milliarden Euro tatsächlich in den Haushalt einstellt, forderte Schneider. Große Hoffnungen, was die Entlastung von Kosten angehe, setzten die NRW-Kommunen auch in die Verwaltungsstrukturreform. Nur durch den Abbau von Aufgaben auf allen Ebenen und eine Beschränkung auf den Kernbereich haben wir eine Chance, unsere Haushalte in den Griff zu bekommen, betonte Schneider. Die Städte und Gemeinden seien bereit, verbleibende Aufgaben zu übernehmen, wenn fachliche Gründe dafür sprechen und sie bei den Kommunen billiger erledigt werden könnten. Bei jeder Kommunalisierung von Aufgaben muss aber das Prinzip der strikten Konnexität eingehalten werden, mahnte Schneider. Für die beiden intensiv diskutierten Bereiche Umwelt und Versorgungsverwaltung gebe es noch keine Berechnungen, was eine Verlagerung auf eine andere Verwaltungsebene mehr kosten oder einsparen würde. Wir setzen auf die Zusage von NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf, keinen Gesetzentwurf einzubringen, der nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist, erklärte Schneider. Bezüglich der Gemeindeordnung richtete Schneider einen Appell an die Landesregierung, ihre im Koalitionsvertrag 2005 festgelegte Position umzusetzen. So sollte die Wahl der Bürgermeister und Landräte von der Ratswahl abgekoppelt und die Wahlperiode für diese Ämter von fünf auf acht Jahre verlängert werden. Erst damit wäre der Übergang zum hauptamtlichen Verwaltungschef, den wir 1999 begonnen haben, wirklich vollzogen, führte Schneider aus. Der Nachteil, dass zwischen zwei Ratswahlen eine weitere Wahl organisiert werden müsste, wiege nicht so schwer wie der Vorteil einer längeren Amtszeit mit größeren Gestaltungsmöglichkeiten. Auf die Kindergartenfinanzierung eingehend lobte Schneider die Bereitschaft der NRW-Landesregierung, für die zahlreichen neuen Aufgaben mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Dies solle dann geschehen, wenn die Einsparungen aus den sinkenden Kinderzahlen - die so genannten Demografiegewinne - nicht ausreichten. Neue Aufgaben stellten sich vor allem mit der Sprachförderung im Vorschulalter, mit der Schaffung von Krippenplätzen für unter Dreijährige sowie mit dem Ausbau von Kindergärten zu Familienzentren. Für all dies müsse die Finanzierung der Kindergärten auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Kommunen favorisierten hier eine Gruppenpauschale, während das Land eine Pauschale für jeden einzelnen Betreuungsplatz vorzieht. Ich bin zuversichtlich, dass wir zwischen den konkurrierenden Modellen einen Kompromiss finden werden, erklärte Schneider.
Im Anschluss daran berichtete Staatssekretär Kozlowski vom Bauministerium des Landes NRW über das beabsichtigte Entbürokratisierungsgesetz I und dort insbesondere über den Aspekt der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Er stellte dabei klar, dass aus Sicht der Landesregierung NRW hier ein Reformbedarf bestehen würde. Denn nach seinen Angaben würden Erfahrungen zeigen, dass die Widerspruchsbescheide von den Ausgangsbescheiden kaum abweichen. Auch solle das Gesetz zunächst auf ein Jahr befristet werden.
Sodann berichtete Beigeordneter Keller von der Geschäftsstelle über die Entbürokratisierung im Umweltrecht. Er stellte drei laufende Projekte insoweit vor. Dies sei zum einen die Reform der Umweltverwaltung, die Novellierung des Landschaftsgesetzes und die Novellierung des Landeswassergesetzes. Er wies darauf hin, dass alle Projekte für die Kommunen in die richtige Richtung liefen. Gleichwohl gäbe es noch Klärungsbedarf. Im Hinblick auf die beabsichtigte Reform der Umweltverwaltung stellte er zunächst die derzeitige Situation für den Vollzug des geltenden Umweltrechtes vor. Die dort angedachte Verwaltungsstrukturreform soll zwei wesentliche Ziele verfolgen. Zum einen gehe es um die Bündelung und Konzentration in der Behördenstruktur und zum anderen um die Umsetzung des sog. Zaunprinzips. Durch die beabsichtigte Reform sollen die derzeitigen 37 Sonderbehörden in die fünf Bezirksregierungen integriert werden. Bezüglich des Zaunprinzips stellte er zunächst die derzeitige Situation dar. Derzeit sei es so, dass ein Betreiber eine Anlage, die nach dem Immissionsschutzrecht einer Genehmigung bedarf, sich in einem Behörden-Dschungel befinde. Das Zaunprinzip setzt dieser derzeitigen Vielzahl von Ansprechpartnern dem Grundsatz nach einen behördlichen Ansprechpartner für den Betreiber entgegen. So viele behördliche Leistungen wie möglich sollen danach aus einer behördlichen Hand erbracht werden. Insoweit werde um die Anlage ein gedanklicher Zaun gezogen, der alle weiteren Anlagen erfasse, die in einem räumlichen, organisatorischen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit der Hauptanlage stehen. Innerhalb dieses Zauns hat der Betreiber es dann künftig nur noch mit einer Behörde zu tun. Dies führt allerdings auch dazu, dass die kommunale Ebene neue Aufgaben übernehmen muss und zwar in erster Linie die Kreisebene. In diesem Zusammenhang wies Herr Keller aber auch auf das Konnexitätsprinzip hin. Sodann berichtete er über die Reform des Landschaftsgesetzes. Dabei ging er auf die Änderungen sowie auf die sog. Eingriffsregelungen und die Änderungen beim gesetzlichen Naturschutz ein. Schließlich berichtete er über die Reformüberlegungen zum Landeswassergesetz.
Schließlich berichtete noch Ministerialrat Fettweiß vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW zu der Thematik Seniorenpolitik. Ausgehend von den zu erwartenden Auswirkungen des demographischen Wandels stellte er die Ziele der Landesseniorenpolitik dar. So wies er z.B. auf die Gestaltung des demographischen Wandels, die Unterstützung intergenerativer Begegnungsmöglichkeiten und Projekte, die Unterstützung der Selbstständigkeit und des aktiven Alterns, die Unterstützung selbstbestimmter Lebens- und Wohnkonzepte sowie die Entwicklung von Bildungs- und Qualifizierungskonzepten für ältere Menschen hin. Förderschwerpunkte in den nächsten Jahren sollen insbesondere die Prävention und komplementäre Dienste, dass bürgerschaftliche Engagement und soziale Teilhabe, dass lebenslange Lernen und eine Qualifizierungsoffensive, die Weiterentwicklung von Begegnungsstätten zu Servicecentern, intergenerative Projekte und Unterstützung von Netzwerken sein. Sodann stellte er die einzelnen Förderschwerpunkte inhaltlich dar. Die Mitglieder des Verbandes können sämtliche Reden im Intranet unter Bezirks AGs, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf abrufen.
Die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft im Regierungsbezirk Düsseldorf findet am 22.02.2007 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 statt. Eine Einladung wird rechtzeitig erfolgen.
Az.: I/2 01-25