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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 149/2005 vom 27.01.2005
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln
Am 25.01.2005 fand in Wesseling die 63. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Maubach, Odenthal, begrüßte neben den rd. 230 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen Herrn 1. Beigeordneten Hadel von der gastgebenden Stadt Wesseling, ltd. Regierungsdirektor Diehl als Vertreter der Bezirksregierung Köln, den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herrn Bürgermeister Schmitz-Kröll, Übach-Palenberg, sowie Herrn Holtkötter von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider, Beigeordneten Dr. Schwarzmann und Referent Wohland aus der Geschäftsstelle des StGB NRW.
1. Beigeordneter Hadel stellte sodann in Vertretung für Bürgermeister Ditgens, der sich zur Koordination der Flutopferhilfe für Südostasien in Sri Lanka aufhält, die Stadt Wesseling vor. Dabei ging er insbesondere auf das Bekenntnis zur chemischen Industrie sowie auf aktuelle Stadtentwicklungsmaßnahmen ein.
Sodann wählten die Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft Köln Herrn Bürgermeister Maubach, Odenthal, einstimmig bei zwei Enthaltungen zum neuen Vorsitzenden und bestätigten Bürgermeister Paul Schmitz-Kröll, Übach-Palenberg, ebenfalls einstimmig bei zwei Enthaltungen als stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft.
Bürgermeister Maubach bedankte sich bei den Teilnehmern für die gute Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren und das in dem Abstimmungsergebnis dokumentierte Vertrauen in die weitere gute Zusammenarbeit. Der Städte- und Gemeindebund NRW leiste gute Arbeit für die Mitgliedskommunen, die Mitgliedsbeiträge seien gut angelegtes Geld. Der Erfahrungsaustausch in den Arbeitsgemeinschaften sei auch für die ehrenamtlich Tätigen wichtig und wertvoll.
Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider berichtete über Aktuelles aus der Verbandsarbeit und über die äußerst angespannte Finanzsituation der Kommunen. Er wies darauf hin, dass in NRW zwar ein Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen prognostiziert sei, dass dieser aber auf der Basis des niedrigen Vorjahresniveaus erfolge. Das Signal sei gut aber das Aufkommensniveau des Jahres 2000 sei noch immer nicht erreicht.
Sodann stellte er auf die weiterhin sehr schwierige Einnahmesituation in den Gemeinden ab. Er wies darauf hin, dass die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer umso bedeutsamer sind, je kleiner die Gemeinde sei. Aber diese würden seit 2001 kontinuierlich und im Vergleich zum Bundestrend überdurchschnittlich zurückgehen. Dabei wies er auch darauf hin, dass sich an diesen Einbußen angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt nichts ändern werde. Denn es sei auch für 2005 nicht von einem Wirtschaftswachstum auszugehen, welches neue Arbeitsplätze schaffe. Er führte ferner aus, dass auch die Perspektiven bei den Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung alles andere als rosig seien. Dr. Schneider machte nochmals deutlich, dass bis zur nächsten Bundestagswahl die Gemeinden und deren Bürger nicht auf eine weitere Gemeindefinanzreform hoffen können.
Sodann beleuchtete Dr. Schneider die kommunalen Ausgabenprobleme und wies darauf hin, dass in den letzten 10 Jahren netto rund 50.000 Stellen abgebaut wurden und in den ersten neun Monaten 2004 die Personalausgaben um weitere 2,8 % gesunken seien. Anschließend ging er auch auf die Kürzung von Sachinvestitionen ein, die sich seit 1992 halbiert hätten. Dr. Schneider wies darauf hin, dass die Sozialhilfeausgaben mehr als dreimal so hoch seien wie die Investitionen. Er beleuchtete dabei die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Entwicklungen der Ausgaben für die Jugendhilfe.
Dr. Schneider machte deutlich, dass an dieser Finanzkrise der Kommunen Hartz IV so gut wie nichts ändern würde. Er wies auf die erfolgreiche Einführung des Arbeitslosengeldes II hin und bedankte sich in diesem Zusammenhang bei den kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz der letzten Monate. Er machte aber auch deutlich, dass sich alle fragen, wann und in welcher Höhe die von der Politik versprochenen 2,5 Mrd. Euro Entlastung realisiert werden könnten. Anhand anschaulicher Daten machte er deutlich, dass in diesem Bereich einiges derzeit nicht zusammenpasse und machte dafür mehrere Ursachen aus. So nannte er z.B. die Möglichkeit, dass der Bund die kommunalen Belastungen für die Kosten der Unterkunft viel zu gering angesetzt habe oder das Land seine Entlastung beim Wohngeld falsch berechnet habe oder das Land nur einen Teil der Entlastung an die Kommunen weiter gebe oder die Sozialhilfequote und damit die Entlastung bei den Sozialhilfekosten bei den kreisfreien Städten erheblich größer als im kreisangehörigen Raum sei.
Dr. Schneider machte deutlich, dass sich die Finanzsituation der Kommunen durch eine Begrenzung der kommunalen Aufgaben neben einem wirksamen Abbau von Subventionen, Bürokratie und Standards verbessern würde. Jedoch sei genau das Gegenteil der Fall. In diesem Zusammenhang wies er auf neue Standards des Jugendförderungsgesetzes und des Tagesbetreuungsausbaugesetzes hin.
Die Rede von Herrn HGF Dr. Schneider ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachausschüsse und AG/AK", "Arbeitsgemeinschaften", "AG Köln", abrufbar.
Herr Holtkötter berichtete über den aktuellen Umsetzungsstand des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV) in NRW. Er führte aus, dass 54 kommunale Träger in NRW bestehen und 10 davon vom Optionsmodell Gebrauch machen. 44 kommunale Träger haben sich derzeit grundsätzlich für die Gründung einer sog. ARGE ausgesprochen. Es sei auch eine weiter steigende Präferenz für den öffentlich-rechtlichen Vertrag festzustellen. Er stellte auch die Umstellung auf die neue Leistungsart, insbesondere die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zum Jahreswechsel und die damit verbundenen Probleme vor. Zum Jahresbeginn sind 27 ARGE zur Betreuung des neuen Kundenkreises gestartet. 17 Agenturen stellen zunächst die Kundenbetreuung in Kooperation mit den kommunalen Trägern im Rahmen von Übergangsvereinbarungen bis spätestens 01.07.2005 sicher. Er berichtete sodann über infrastrukturelle Maßnahmen sowie Schulungen und Qualifizierungen, welche derzeit auf Hochtouren laufen. Auch ging er schließlich auf (teil)offene Fragen wie z.B. die Sicherstellung der Qualität des Personals in den ARGE und Steuerungsfragen ein. Der Vortrag kann ebenfalls im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachausschüsse und AG/AK", "Arbeitsgemeinschaften", "AG Köln" abgerufen werden.
Schließlich referierte Beigeordneter Dr. Schwarzmann über die Novelle des Baugesetzbuches. Er erläuterte die Hintergründe der Neuregelungen, nämlich die Umsetzungspflicht einer Europarechtslinie. Die Novelle sei ein klassisches Gegenbeispiel zur Verwaltungsvereinfachung. Dank der Intervention der kommunalen Spitzenverbände hätten jedoch die zusätzlichen Belastungen für die Kommunen erträglich gehalten werden können. So seien keine neuen zusätzlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgesehen. Neu sei jedoch der Umweltbericht für alle neuen Bebauungspläne und ein Monitoring, d.h. eine Überprüfung beschlossener Bebauungspläne hinsichtlich der Umweltverträglichkeit in der Durchführung. Ferner enthält das neue Baugesetzbuch eine Vorschrift, wonach Flächennutzungspläne nach 15 Jahren überprüft werden sollen. Außerdem werden die Interessen benachbarter Kommunen insbesondere bei der Ansiedlung großflächigen Einzelhandels stärker zu berücksichtigen sein. Die zentralen Aussagen zu der Novellierung sind im Intranet-Angebot des StGB NRW abrufbar. Die Geschäftsstelle habe u.a. vier Schnellbriefe zu dem Thema gefertigt.
Nach einer Aussprache insbesondere zu der Wirkungsweise der Arbeitsmarktreformen schloss Bürgermeister Maubach die Sitzung mit dem Hinweis auf die anstehende Mitgliederversammlung des StGB NRW am 06.04.2005 in Münster, bei der die in den Vorbesprechungen der politischen Gruppierungen gemachten Besetzungsvorschläge für die Gremien des Verbandes abgestimmt werden. Im Anschluss an die Sitzung fand eine Pressekonferenz mit lokalen Pressevertretern statt.
Az.: IV/1 0125