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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 189/1998 vom 20.04.1998
Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln
Am 10.03.1998 fand in Hürth die 51. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende, Stadtdirektor Feller, Erkelenz, konnte neben den Vertretern der Mitgliedskommunen als Repräsentanten der Stadt Hürth Herrn Bürgermeister Tonn und Herrn Stadtdirektor Boecker sowie als Vertreter der Bezirksregierung Köln Herrn Abteilungsdirektor Schmitt und als Vertreter des Erftkreises Herrn Kreisdirektor Hoffmann begrüßen.
Bürgermeister Tonn begrüßte die Teilnehmer der Tagung und gab einen Überblick über die aktuelle Lage und die bisherige Entwicklung der Stadt Hürth. Insbesondere hob er die große Bedeutung der Stadt Hürth als Medienstandort hervor. Die Stadt Hürth habe trotz der unmittelbaren Nähe zur Großstadt Köln starke eigene Akzente gesetzt und erhebliche strukturpolitische Erfolge erzielen können. Das Grußwort für den Erftkreis sprach Kreisdirektor Hoffmann. Er wies insbesondere darauf hin, daß der Erftkreis im Haushaltsjahr 1998 keine Kreisumlageerhöhung vorsehe und hinsichtlich der Sozialhilfekosten eine Reformkommission eingesetzt habe. Weiterhin wies er darauf hin, daß der Erftkreis mit seinen Städten und Gemeinden bestrebt sei, möglichst viele Aufgabenwahrnehmungen auf die gemeindliche Ebene zu verlagern.
Das erste Fachreferat der Veranstaltung bestritt Referent Dr. Peter Queitsch, NWStGB. Gegenstand seiner Ausführungen war die lokale Agenda 21 und ihre kommunalen Auswirkungen. Unter der Devise "Global denken, lokal handeln" sähe die Agenda 21 vor, daß auf kommunaler Ebene unter Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen Maßnahmen zur Reduzierung der Klimabelastung erarbeitet und umgesetzt werden sollten. Als Beispiele für eine vorbildliche Umsetzung dieser Aufgabenstellung nannte Dr. Queitsch die Städte und Gemeinden Ennepetal, Schwelm, Borgentreich und Bensheim. Besonders wünschenswert und auch durchaus erreichbar sei es, mit einzelnen Maßnahmen sowohl dem Klimaschutz als auch der Wirtschaftsförderung und der Haushaltskonsolidierung zu entsprechen. Investitionen im Umweltbereich könnten sich aufgrund der hiermit verbundenen Einsparungen beim Energieverbrauch schon nach relativ kurzer Zeit rentieren. Abschließend wies Dr. Queitsch auf die Broschüre "Rathaus und Klimaschutz" hin, in der die Gesamtproblematik umfassend aufbereitet ist.
In der anschließenden, sehr intensiven Diskussion wurden durchaus kontroverse Sichtweisen denkbar. Während seitens einiger Diskussionsteilnehmer kritisiert wurde, daß die "runden Tische" letztlich zu einer Entwertung der Räte führten, wiesen andere Tagungsteilnehmer darauf hin, daß es durchaus sinnvoll sei, die Trias ökonomischer, ökologischer und sozialer Anliegen gleichermaßen im lokalen Agenda-Prozeß umzusetzen. Ziel sei nicht nur ein rein auf die Kommunalverwaltung bezogener Prozeß, sondern eine auf breiter Basis erfolgende Verhaltensänderung der Bürgerinnen und Bürger.
Der zweite Fachvortrag, gehalten von Frau Referentin Anne Wellmann, NWStGB, stand unter der Überschrift "Kommunalwahl 1999". Obwohl die Kommunalwahl erst in anderhalb Jahren stattfindet, seien die Vorbereitungen bereits jetzt in vollem Gange. Dem Landtag liege ein Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes zur Vorabschiedung vor. Viele Städte und Gemeinden seien dabei, den Wahlausschuß zu bilden und die Wahlbezirke einzuteilen. Viele Parteien und Wählergruppierungen küren derzeit ihre Bürgermeisterkandidaten.
Hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfes wies Frau Wellmann darauf hin, daß die Beibehaltung der 5 %-Sperrklausel beabsichtigt sei. Eine Änderung bestehe in der Absicht der Regierungskoalition, das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahre herabzusetzen. Das "Kumulieren und Panaschieren" werde für die Kommunalwahl 1999 nicht eingeführt. Weiterhin ging die Referentin auf die rechtlichen Voraussetzungen zur Wählbarkeit zum hauptamtlichen Bürgermeister und das mit der Bürgermeisterwahl verbundene Verfahren ein. Im übrigen sei spätestens jetzt die Entscheidung über eine mögliche Verkleinerung der Räte und die Neueinteilung der Wahlbezirke zu veranlassen.
Abschließend berichtete das Geschäftsführende Präsidialmitglied des NWStGB, Friedrich Wilhelm Heinrichs über aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen. Hier ging er zunächst auf den immer noch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen anhängigen Rechtsstreit zur Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Finanzausgleichs ein. Die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof sei nunmehr für den 25.05.1998 terminiert, so daß u.U. im Sommer mit einer Entscheidung des Gerichts gerechnet werden könne. Ein weiteres Verfassungsstreitverfahren werde in Kürze mit Unterstützung des NWStGB hinsichtlich der Regelungen im Flüchtlings- und Asylbereich anhängig gemacht werden. Insbesondere die Beendigung der Zuweisungen für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge sowie die viel zu kurze zeitliche Befristung der Leistungen des Landes für endgültig abgewiesene Asylbewerber verstoße gegen landesverfassungsrechtliche Grundsätze und sei daher nicht aufrechtzuerhalten.
Ein weiterer Punkt des Vortrages war das Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden. Herr Heinrichs wies darauf hin, daß es - bei aller berechtigter Kritik an diesem Gesetz - dennoch sinnvoll sei, hier seitens der Städte und Gemeinden konstruktiv mitzuarbeiten und die wenigen Möglichkeiten, die das Gesetz eröffne, konsequent zu nutzen. Anderenfalls liefe man Gefahr, in Zukunft bei verbandsseitigen Initiativen zur Standardsenkung bzw. -streichung auf eine Nichtbeteiligung der kommunalen Seite bei dem hier relevanten Gesetz verwiesen zu werden.
Hinsichtlich der Probleme bei der Finanzierung der Kindertagesstätten wies Herr Heinrichs auf die nunmehr vorliegenden Eckpunkte zur Finanzierung der Kindertagesstätten hin. Hier sei ein Einsparungsvolumen von ungefähr 300 Mio DM angestrebt, wobei zum einen die Entkoppelung der Personal- von den Sachkosten sowie zum anderen Einsparungen bei den Nachmittagsangeboten diese Kostenentlastung ermöglichen sollen.
Az.: IV/1-992-06