Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 153/2017 vom 01.02.2017

Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Zensus 2021

Die Vorbereitungen für die nächste Zensusrunde im Jahr 2021 haben begonnen. Entsprechend der Verordnung der Europäischen Union (EG) Nr. 763/2008 vom 09.07.2008 ist alle zehn Jahre eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung vorgesehen.  Zur frühzeitigen Beteiligung der Kommunen hat IT.NRW am 23.05.2016 die kommunalen Spitzenverbände zu einem ersten Auftakttreffen eingeladen. Dort wurde der grobe Zeitplan skizziert und erste Informationen zum Zensus 2021 erläutert. So soll es wieder einen registergestützten Zensus analog zum Zensus 2011 geben. NRW ist neben Bayern als sog. Patenland stärker in die Entwicklung involviert. IT.NRW hat Anfang Juli 2016 alle Hauptverwaltungsbeamte angeschrieben und um die Benennung von Ansprechpartner/innen für die Durchführung des Zensus 2021 in den einzelnen Kommunen gefragt. 

Anfang März 2017 wird ein nächstes Arbeitstreffen bei IT.NRW zur weiteren Vorbereitung des Zensus 2021 stattfinden. Dazu können sich Mitgliedskommunen melden, die sich gerne an einem regelmäßig tagenden Arbeitskreis (zunächst voraussichtlich zwei Mal jährlich) beteiligen möchten. Dabei ist es von Interesse, dass sich sowohl Kommunen, die gegen den Zensus 2011 geklagt haben, als auch solche, die nicht geklagt haben, an der Arbeitsgruppe beteiligen.
Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich gerne bis zum 15.02.2017 bei der zuständigen Referentin per E-Mail melden (cornelia.jaeger@kommunen-in-nrw.de). 

Az.: 18.2.3-002/001

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