Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 97/2014 vom 12.12.2013

Arbeitshilfe Verfügungsfonds

Das Netzwerk Innenstadt NRW hat mit Unterstützung des MBWSV NRW die „Arbeitshilfe Verfügungsfonds“ herausgegeben. Ziel der Arbeitshilfe ist es, den Städten und Gemeinden eine Orientierung zu geben, wie ein Verfügungsfonds aufgebaut werden kann. Dazu zeigt er anhand von Praxisbeispielen der Städte Vlotho und Radevormwald auf, wie diese Ausgestaltung und Umsetzung vor Ort erfolgen kann.

Das Instrument Verfügungsfonds schafft für Städte und Gemeinden eine neue Form der Kooperation zwischen Akteuren, die sich für ihre Kommune engagieren möchten. Der aus privaten und öffentlichen Mitteln zusammengesetzte Verfügungsfonds gibt den beteiligten Kooperationspartnern die Möglichkeit, eigene Projekte vor Ort umzusetzen. Durch das finanzielle, aber auch persönliche Engagement machen Bürger die Maßnahmen zu „ihren“ Projekten und stärken somit die Identifikation mit ihrer Kommune.

Der Verfügungsfonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert sowie zu 50 % von privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Grundlage und Voraussetzung der Förderung ist ein abgestimmtes integriertes Handlungskonzept für das Fördergebiet. Über die Verwendung der Gelder entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie. Weitere Hinweise zum Einsatz von Verfügungsfonds enthält die Mitteilung 824/2013 vom 08.11.2013. Die Arbeitshilfe kann auf der Internetseite des Netzwerks Innenstadt NRW unter www.innenstadt-nrw.de heruntergeladen werden.

 

Az.: II gr-ko

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