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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 226/2017 vom 21.03.2017
Arbeitshilfe zu Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Landschaftsverband Rheinland hatten bereits 2013 eine Arbeitshilfe für Jugendämter zur Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen entwickelt. Im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege (LAGÖF NRW) ist diese Arbeitshilfe inzwischen weiterentwickelt worden.
Die Arbeitshilfe liefert den Verhandlungsführern vor Ort fachliche und rechtliche Grundlagen sowie inhaltliche Eckpunkte für die Ausgestaltung des Aushandlungsprozesses. Sie unterstützt mit neu entwickelten Mustervorlagen für eine Vereinbarungsniederschrift, eine Leistungs- und Qualitätsbeschreibung und eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung sowie der Aktualisierung des Berechnungsbogens zur Kalkulation einer Fachleistungsstunde die praktische Umsetzung. Schließlich enthält die Arbeitshilfe praxisnahe Hinweise dazu, wie ein solcher Prozess vor Ort initiiert und zielführend gestaltet werden kann.
Die Empfehlung sowie die Mustervorlagen sind im Internet unter www.aushandlung-ambulanter-erziehungshilfen.lwl.org abrufbar. Besonders hinzuweisen ist auf die Fachtagung „Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen — Vorstellung der Empfehlungen für öffentliche und freie Träger“ am 07.06.2017 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen. Dort werden die Inhalte der gemeinsamen Empfehlung präsentiert und in die bundesweite Tagung eingeordnet. Zudem ist ein Austausch zu Fragen der praktischen Umsetzung geplant. Online-Anmeldung ist möglich unter http://www.lwl.org/lja-download/fobionline/Anmeldung/anmelden_internet.php?anmeldID=1005728 . Anmeldeschluss ist der 5. Mai 2017, Kosten: 79,- Euro.
Az.: 35.0.4.5-001/002