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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 501/2005 vom 16.06.2005
Arbeitshilfe zum Tagesbetreuungsausbaugesetz
Zum 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft getreten, mit dem insbesondere die §§ 22 ff. SGB VIII geändert wurden. Zielsetzung des TAG ist eine verbesserte und stärker bedarfsorientierte Versorgung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kinder-Tagespflege. Mit dem TAG ist kein subjektiver einklagbarer Rechtsanspruch dieser Zielgruppe verbunden; allerdings hat das Jugendamt eine gesteigerte und anhand der gesetzlichen Bedarfskriterien zu konkretisierende Vorhaltungs- und Gewährleistungspflicht. Der StGB NRW hat sich in seiner Präsidiumssitzung am 05.04.2005 umfassend zu dieser Thematik positioniert. Um den örtlichen Jugendämtern eine Hilfestellung an die Hand zu geben, haben die kommunalen Spitzenverbände und die Landesjugendämter in NRW eine Arbeitshilfe für die Auslegung und Umsetzung des TAG erarbeitet. Diese enthält insbesondere Aussagen über die Bedarfsplanung.
Die Ausarbeitung kann unter www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/ heruntergeladen werden.
Zur Tagespflege enthält die Arbeitshilfe noch eher allgemeine Aussagen, da hierzu ein eigenes Papier, welches sich zur Zeit in der Abstimmung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden befindet, vorbereitet wird.
Az.: III/2 810-8