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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 134/2003 vom 24.01.2003
Arbeitshilfe zur Konversion militärischer Liegenschaften
Im Zuge des sich seit Beginn der 90er Jahre schrittweise vollziehenden Truppenabbaus, zuletzt im Rahmen der Bundeswehr-Strukturreform des Jahres 2001, sind zahlreiche militärische Liegenschaften freigegeben worden bzw. werden noch freigegeben. Die (Um-)Nutzung dieser Liegenschaften wirft für die betroffenen Kommunen häufig eine Vielzahl rechtlicher, planerischer und finanzieller Fragestellungen auf.
Vor diesem Hintergrund hatte die Fachkommission "Städtebau" der Bauministerkonferenz bereits 1994 eine Arbeitshilfe zur Information der betroffenen Städte und Gemeinden veröffentlicht. Da diese Arbeitshilfe aufgrund aktueller Entwicklungen im Baurecht sowie in der Rechtsprechung überholt ist, hat sich die Fachkommission "Städtebau" dazu entschlossen, die bestehende Arbeitshilfe grundlegend zu überarbeiten und zu aktualisieren. Bei der Überarbeitung, in die der Deutsche Städte- und Gemeindebund aktiv eingebunden war, wurden auch die praktischen Erfahrungen, die mit Konversionen in den vergangenen Jahren gemacht wurden, berücksichtigt.
Die nunmehr vorliegende Arbeitshilfe stellt die wesentlichen Grundsätze der Freigabe und der bauplanungsrechtlichen Beurteilung der Konversionsflächen sowie das für eine zivile Nutzung zur Verfügung stehende städtebauliche Instrumentarium ebenso dar wie die zu beachtenden finanziellen Aspekte. Dabei geht sie von der Grundüberlegung aus, daß ein gemeinsames zielgerichtetes und faires Zusammenwirken des Bundes als Grundstückseigentümer, der kommunalen Gebietskörperschaften und möglicher Folgenutzer am ehesten zum angestrebten Erfolg führen.
Die Bauministerkonferenz hat die Arbeitshilfe in ihrer 106. Sitzung Ende 2002 in Frankfurt zustimmend zur Kenntnis genommen und verbindet mit dieser die Hoffnung, daß sie wesentlich zu einer konsensualen Zielfindung bei der Konversion militärischer Liegenschaften beitragen kann und wird. Die Arbeitshilfe kann bei Interesse in der Geschäftsstelle (Dez. III) angefordert werden.
Az.: III 155 - 60