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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 534/1997 vom 05.11.1997
Arbeitskreis Mittelstadt
Der Vorsitzende des Arbeitskreises "Mittelstadt", Bürgermeister Fellmeth, Dinslaken, begrüßte in der Sitzung am 18.09.1997 die Mitglieder des Arbeitskreises und hieß die Referenten, Verbanddirektor Dr. Plümer vom Gemeindeversicherungsverband und Stadtdirektor a.D. Dr. Honert von der Geschäftsleitung Öffentliche Immobilien der Immobilien-Gruppe Aengevelt recht herzlich willkommen.
Zunächst fand unter Tagesordnungspunkt 1 die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden statt.- Auf Vorschlag von Bürgermeister Schwade, Lippstadt, wurde Herr Stadtdirektor Vogel, Arnsberg, einstimmig gewählt.
Verbanddirektor Dr. Plümer analysierte die Altersversorgung für den öffentlichen Dienst. Dabei wies er im einzelnen nach, daß in allen drei Bereichen der Altersversorgung im öffentlichen Dienst: Beamtenpensionen, gesetzliche Rentenversicherung und Zusatzversorgung gewaltige Steigerungen der Versorgungslasten auch im kommunalen Bereich in den nächsten Jahren, aber ganz deutlich in den Jahren nach 2010 bevorstehen würden. Dabei müsse berücksichtigt werden, daß wegen der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Berufsbeamtentums und aufgrund der Vertrauensgrundsätze im Arbeitsrecht Versorgungsansprüche dem Grunde nach überwiegend, der Höhe nach teilweise rechtsverbindlich heute schon entstanden seien. Die Entwicklung sei auch deshalb nicht aufzuhalten, weil der demographische Wandel im Altersaufbau der Bevölkerung unaufhaltsam sei und natürlich seine Relation im öffentlichen Dienst erfahre.
Verbandsdirektor Dr. Plümer setzte sich sodann kritisch mit dem Umlageverfahren auseinander.Warum in Deutschland - im Gegensatz z.B. in England und den USA - in der gesetzlichen Altersversorgung, aber auch in der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosen-"Versicherung" - das Umlageverfahren vorherrsche, sei historisch erklärbar. Bereits 1992 habe aber schon der Nobelpreisträger für Nationalökonomie, der Amerikaner Garry S. Becker durch seine Untersuchungen zum Altersaufbau der Weltbevölkerung nachgewiesen, daß alle Umlagefinanzierungen in den Sozialsystemen um die Jahrtausendwende zusammenbrechen würden. Deshalb schlage er - so Dr. Plümer - vor, daß die Aufgabe, die geminderten Leistungen der gesetzlichen Altersversicherung zu ergänzen, durch eine sog. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zu übernehmen sei. Organisatorisch werde vorgeschlagen, die bestehenden Zusatzversorgungskassen, Anstalten und sonstigen Einrichtungen in Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit umzuwandeln. Sie wären dann selbständige Rechtsträger. Entsprechend ihrer Einzahlungen sollen sodann Bedienstete und Dienstherren Mitglieder der Gegenseitigkeitsvereine bei der Zusatzversorgung werden. In dieser Form sollte allerdings das Umlageverfahren in vollem Umfang durch ein Kapitaldeckungsverfahren mit aufsichtlicher Solvabilitätsprüfung ersetzt werden. Die Beiträge zur Zusatzversorgung seien naturgemäß geringer als zum Hauptversorgungsträger der gesetzlichen Altersversicherung, die mit dem Kapitaldeckungsverfahren notwendigerweise verbundenen höheren Beiträge seien insofern verkraftbar. Außerdem sei der Beitragsaufwand für eine kapitalbildend finanzierte Altersversorgung grundsätzlich niedriger als für eine umlagefinanzierte Altersversorgung; denn ein Teil der späteren Leistungen könne aus Zinserträgen des zurückgestellten Kapitals bestritten werden. Die so organisierte Zusatzversorgung wäre dann eine echte betriebliche Altersversorgung.
Hinsichtlich der Beamtenpensionen wies Verbandsdirektor Dr. Plümer darauf hin, daß die Bundesländer Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zur langfristigen Finanzierung ihrer Pensionsverpflichtungen bereits Pensionsfonds gebildet hätten, und zwar aus Landesmitteln. Der Bundesinnenminister habe vorgeschlagen, eine Versorgungsrücklage zu bilden, an der die Beamten zumindest durch Teilverzicht auf Besoldungserhöhung beteiligt werden sollen. Nach seiner Auffassung - so Verbandsdirektor Dr. Plümer - sollte jedoch die Versorgungsrücklage oder der Pensionsfonds getrennt vom öffentlichen Haushalt unter rechtsverbindlicher Teilhabe der Beamten geführt werden, wenn Rücklage oder Fonds aus Anteilen der Besoldung zumindest teilweise gebildet würden. Auch für diese aus gedachten Gehaltsanteilen gebildeten Rückstellungen bzw. Pensionsfonds empfehle sich die Einrichtung von Gegenseitigkeitsvereinen, in denen Dienstherren und Beamte entsprechend der Höhe ihrer Einzahlungen Mitglieder seien. Auf diese Weise würde auch im Bereich der Beamtenpensionen für alle Beteiligten eine verbindliche Vorsorge für zukünftige, sicher zu erwartende höhere Belastungen geschaffen. Die Finanzvorsorge durch einen Gegenseitigkeitsverein wäre der politischen Entscheidung und damit anderer Verwendung entzogen.
Verbandsdirektor Dr. Plümer ging sodann abschließend auf die Erweiterung der Geschäftsfelder des Gemeindeversicherungsverbandes ein und machte hierzu interessante Vorschläge, die auch für Städte und Gemeinden von Interesse sein dürfen.
Sodann trug Stadtdirektor a.D. Dr. Siegfried Honert von der Aengevelt-Gruppe seine Vorstellungen zur Frage vor, wie sich das kommunale Immobilienvermögen aktivieren lasse. Dabei solle nur das sog. fiskalische Vermögen, nicht das Vermögen der "kostenrechnenden Einrichtungen" oder das Vermögen der kommunalen Gesellschaften (Wohnungen, Versorgungen etc.). Die sog. "Neuen Steuerungsmodelle" würden zur Einführung betriebswirtschaftlicher Führungs- und Entscheidungsinstrumentarien und notwendigerweise zum Vergleich der Kosten zwischen öffentlicher und privater Aufgabenerledigung zwingen. Als beste Lösung schlage er die sog. Fondslösung vor. Danach sollten die Liegenschaften an einen Immobilienfonds verkauft werden. Zur Sicherung der kommunalen Aufgaben könnten dann die Städte und Gemeinden aufgrund langfristiger Mietverträge die Grundstücke bzw. die darauf befindlichen Gebäude wie Schulen und dergleichen anmieten. Für Schulen schlage er eine Mietzeit von 25 oder 30 Jahre vor. Durch den Mietvertrag könnten die Kosten für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Gebäude auf den Eigentümer bzw. eine von ihm einzuschaltende Betriebsgesellschaft übertragen werden. Dr. Honert befaßte sich abschließend mit den Argumenten des Für und Wider für eine derartige Lösung.
Abschließend berichtete Geschäftsführendes Präsidialmitglied Friedrich Wilhelm Heinrichs über das gestufte Aufgabenmodell und den Stand der Diskussion.
Az.: II/3