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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 202/1999 vom 05.04.1999
Arbeitskreis Telekommunikation
Auf Einladung des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein fand am 9.3.1999 die 7. und abschließende Sitzung des vom Verbandspräsidium initiierten ad hoc-Arbeitskreises "Telekommunikation" des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes unter Vorsitz von Stadtdirektor Palmen, Kleve, in Moers statt. In einem einführenden Referat verdeutlichte Geschäftsführer Weggen vom KRZN die Situation der Informations- und Kommunikationstechnik in der Region Niederrhein, wobei er insbesondere auf die für das zukünftige kommunale Finanzwesen neu zu entwickelnde Software, das Führungsinformationssystem sowie auf Internetanwendungen im kommunalen Bereich einging. Von besonderem Interesse für die Arbeitskreismitglieder waren die Ausführungen des Berichterstatters zum Kompetenz-Center für den Einkauf und die Nutzung von Telekommunikation, das auf einer vertraglichen Vereinbarung mit der Deutschen Telekom AG beruht. An Beispielen erläuterte Herr Weggen schließlich, daß sowohl das KRZN selbst wie auch die angehörigen Kommunen in vielfältiger Weise von den seitens des NWStGB veröffentlichten Positionspapieren und Musterverträgen profitieren.
Einen zweiten Themenschwerpunkt der Arbeitskreissitzung stellten die Aufgaben der Taskforce Medien in der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der Landesinitiative Media NRW dar. Hierzu referierte Partner und Mitglied der Geschäftsleitung Dr. Schückhaus von der Kienbaum Management Consultants GmbH in Düsseldorf. Am Beispiel verwaltungsinterner multimedialer Anwendungen, dem Multimediaeinsatz etwa in Kernprozessen der Wohnungsbauförderung, aber auch bei Anwendungen für Verwaltungsinformationssysteme, verwaltungsübergreifende oder bürgerorientierte Einsatzfelder gab der Berichterstatter einen Überblick über das Themenspektrum der Taskforce. Dabei stellte er heraus, daß die bisherigen Angebote der Kommunen sich vorwiegend auf eine multimediale Einwegkommunikation konzentrieren. Ziel der Verwaltungsmodernisierung müsse jedoch die Zweiwegkommunikation sein, also auch der Direktabruf entsprechender Unterlagen und deren vollständige Bearbeitung am heimischen Rechner. Im Rahmen der interkommunalen Kooperation könnten durch kommunale Call-Center durchaus gleichartige Querschnittsaufgaben und übergeordnete Themen aufgegriffen werden. Mit allen multimedialen Anwendungen müsse eine kritische Analyse der Verwaltungsaufgaben einhergehen, insbesondere müsse eine klare Vorstellung davon entwickelt werden, wie sich Strukturinnovationen auf die Aufbau- und Ablauforganisationen der Kommunalverwaltungen auswirken sollen.
Im Anschluß an einen Bericht von Beigeordnetem Giesen, Geschäftsstelle, zu den Erfahrungen mit den Musterverträgen zum Telekommuniationsgesetz und eine Einschätzung der mit dem Ersten Modernisierungsgesetz vorgesehenen Reform der Regelungen zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung erläuterte Referent Knoerig das Konzept der Deutschen Telekom "Bürgerdienste Online mit dem Bürger im Gespräch". Unter Hinweis auf das am Mitte 1997 verabschiedete Signaturgesetz ging der Berichterstatter dabei auch auf die Einführung einer Bürgerkarte ein, mit der die nötige Sicherheit bei Online-Kontakten erreicht werde und die den folgenden Kriterien genügen solle: Authentifikation, Anonymität, Daten-Integrität, Urhebernachweis, Zugangskontrolle und Vertraulichkeit. Zusammenfassend hielt Herr Knoerig für das Vertriebsmarketing der Telekom im Bereich Länder und Kommunen fest, daß es darum gehe, länderweite Netztypologien zu schaffen. Auch bundesweit werde bald ein einheitliches Verwaltungsnetz existieren, in ca. 8 Jahren sei von einem europäischen Netzverbund auszugehen. Die Vision "virtuelle Kommune" sei insofern in greifbare Nähe gerückt.
In einem abschließenden Resümee zur Tätigkeit des ad hoc-Arbeitskreises "Telekommunikation" nahm Ausschußvorsitzender Stadtdirektor Palmen eine Bewertung der fast vierjährigen Gremientätigkeit vor. Auf der Grundlage der Arbeitskreisberatungen seien insbesondere folgende Positionspapiere und Vertragsmuster verabschiedet worden:
- Handlungsalternativen im liberalisierten Telekommunikations-Markt
- Analyse kommunaler Netzinfrastrukturen
- Telekommunikation und Standortqualität
- Regionaler Nutzen der Telearbeit
- Kooperationsstrategien und empfehlungen für Kommunen im Telekommunikationsmarkt
- Vertragsmuster zur Errichtung von öffentlichen Telekommunikationsstellen.
Daneben sei die Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum Telekommunikationsgesetz, die Positionierung der Geschäftsstelle, eine erhebliche Mitarbeit an Vertragsmustern zu § 50 TKG sowie die Frage des Umfangs kommunalwirtschaftlicher Betätigung im TK-Bereich ein Schwerpunkt der Arbeitskreisdiskussionen gewesen. Gleichzeitig habe der Arbeitskreis jeweils die Möglichkeit genutzt, sich "vor Ort" in einzelnen Verwaltungen, Rechenzentren und Stadtwerken von TK-Aktivitäten im Kommunalbereich ein Bild zu machen. Mit einem Dank an die Geschäftsstelle und insbesondere Beigeordneten Giesen und Hauptreferenten Gerbrand für die jederzeitige kompetente und engagierte Betreuung des ad hoc-Arbeitskreises schloß Stadtdirektor Palmen die Tagung.
Az.: III n-8