Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 227/1997 vom 05.05.1997

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Sportstättenbau

Das Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport hat die Geschäftsstelle über den nachfolgend wiedergegebenen Runderlaß informiert:

Runderlaß vom 25. März 1997 - Aktenzeichen IV B 5-8712 Nr. 242/96

"Nach dem Gemeinsamen Runderlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 01.04.1994 (MBL. NW. 1994, S. 622, SMBL. Nr. 2313) sollen angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit Förderbereiche aus dem Zuständigkeitsbereich des damaligen Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr verstärkt mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen kombiniert werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können die Regelfördersätze um 10 Prozentpunkte angehoben werden.

Auch für den Bereich des Sportstättenbaus ist es sinnvoll, derartige Kombinationsmaßnahmen durchzuführen und ggf. die Förderung zu verbessern.

Der Gemeinsame Runderlaß des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 01.04.1994 ist daher mit Wirkung vom 01.01.1997 auch für Maßnahmen entsprechend anzuwenden, die nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus (Runderlaß des Kultusministeriums NRW vom 20.06.1983, BASS 11-02 Nr. 3) gefördert werden sollen. An die Stelle des Begriffs zuwendungsfähige Ausgaben tritt der Begriff Förderungsgrundbeträge."

Für die Gemeinden bedeutet die Anwendung dieses Runderlasses gegenüber dem bisherigen Verfahren eine Entlastung im Bereich der Sportförderung.

Az.: II/1 382

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