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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 733/2023 vom 30.11.2023
Arbeitsmigration: Grenzübergreifender Überblick von Zuständigkeiten und Regelungen
Das internationale Barrieremodell gegen die Ausbeutung von Arbeitsmigranten bietet Partnern und Interessierten einen vergleichenden Überblick über die Zuständigkeiten und gesetzlichen Regelungen in Belgien, den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Unterbringung und Beschäftigung von Arbeitsmigranten. Mit Hilfe des Nachschlagewerks lässt sich leicht ersehen, welche Regelungen es in den drei Ländern gibt und welche Organisationen sich damit befassen.
Das vom Euroregionalen Informations- und Kompetenzzentrum (EURIC) entwickelte Barrieremodell wurde unter anderem entwickelt, um Regierungen bei der Stärkung der Rechte und des Schutzes von Wanderarbeitnehmenden zu unterstützen. Darüber hinaus wurde das Barrieremodell geschaffen, um sicherzustellen, dass Wanderarbeitnehmende unter fairen Bedingungen leben und arbeiten können. Es ist das erste seiner Art, das auch die internationalen Gemeinsamkeiten und Unterschiede berücksichtigt und grenzüberschreitende Lösungen vorschlägt.
Das Barrieremodell ist auf Anfrage unter folgendem >>Link erhältlich. Es ist in Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch verfügbar.
Hintergrund
Am 17. Mai 2018 wurde das RIEC Limburg beauftragt, in Absprache mit den belgischen ARIECs und den zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen ein Euroregionales Informations- und Kompetenzzentrum (EURIEC) zur Unterstützung des behördlichen Vorgehens gegen grenzüberschreitende Kriminalität einzurichten. Der Auftrag wurde von Jan Jambon (damaliger Minister für Sicherheit und Inneres von Belgien), Herbert Reul (Innenminister Nordrhein-Westfalen) und Ferdinand Grapperhaus (Minister für Justiz und Sicherheit der Niederlande) erteilt.
Az.: 15.0.42-001