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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 231/1998 vom 05.05.1998
Arbeitsstab ,,Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zur Euro-Umstellung
Ein einheitliches Vorgehen aller Verwaltungsebenen bei der Umstellung der öffentlichen Verwaltung auf die künftige europäische Währung ,,Euro" empfiehlt der Arbeitsstab ,,Europäische Wirtschafts- und Währungsunion" des Bundesfinanzministeriums und der Bundesministerien in seinem zweiten Bericht vom 27. März 1998 zur ,,Einführung des Euro in Gesetzgebung und öffentlicher Verwaltung" (13/10251).
Zur Begründung heißt es, unterschiedliche Verfahrensweisen auf Bundes- und Landesebene, aber auch zwischen benachbarten Gemeinden oder zwischen Kommunal- und Landesbehörden am selben Ort könnten bei den Bürgern Verwirrung stiften und den Unternehmen keine verläßliche Basis für ihr eigenes Vorgehen bieten.
Allerdings bestehe ein Spannungsverhältnis zwischen einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise und der möglichst frühen Verwendung des Euro durch die öffentliche Verwaltung. Denn die wahlweise Verwendung des Euro schon in der Übergangszeit von 1999 bis einschließlich 2001 erfordere zusätzlichen Aufwand, der nicht im Interesse einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel sein könne.
Der Aufwand sei deshalb zusätzlich, weil die dem öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandeln zugrunde liegen den Rechtsvorschriften wie Steuersätze oder kommunale Satzungen zunächst weiterhin nur DM-Beträge enthielten und erst durch europäisches Währungsrecht zum 1. Januar 2002 auf Euro-Beträge umgestellt würden. Eine lückenlose Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns ließe sich nur erreichen, so der Arbeitsstab, wenn der Zeitpunkt der Euro-Einführung mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Umstellung zusammenfiele
Wie es weiter heißt, könnten bei der wahlweisen Euro-Verwendung auch Kosten für Unternehmen entstehen. Dies gelte überall dort, wo zwischen Unternehmen und Verwaltung kompatible Systeme der elektronischen Datenübermittlung bestehen. Die Umstellung derartiger Systeme auf eine Wahlfreiheit bei der Währungsbezeichnung verursache auf der Unternehmensseite Zusatzkosten bei EDV-Programmen, und zwar auch dann, wenn sie weiterhin in DM melden wollten.
Bund, Länder und Kommunen sind sich nach Angaben des Arbeitsstabes darin einig, daß die DM während der Übergangszeit auf allen Verwaltungsebenen die maßgebliche interne Verrechnungseinheit bleiben wird. Alle Verwaltungsebenen würden die neue Währung intern erst mit der automatischen, endgültigen und EG-rechtlichen Umstellung auf den Euro am 1. Januar 2002 verwenden.
Für bestimmte Verwaltungsbereiche wird den Bürgern nach Auskunft des Arbeitsstabes bereits in der Übergangszeit die Euro-Verwendung zusätzlich zur Verwendung der DM angeboten, etwa bei gerichtlichen Mahnverfahren, Grundpfandrechten, der Rechnungslegung und Buchführung. Der Arbeitsstab empfiehlt, Modellvorhaben im Hinblick auf eine frühere Verwendung des Euro zu prüfen, um Erfahrungen für die endgültige Umstellung zu sammeln. Erklärungen und Bescheide würden in der Ubergangszeit weiterhin in DM abgefaßt.
Es gebe auf allen Verwaltungsebenen die Bereitschaft, während der Übergangszeit in geeigneten Bereichen bei verwaltungsrechtlichen Bescheiden neben dem verbindlichen DM-Endbetrag nachrichtlich den Betrag auch in Euro anzugeben, wenn dies EDV-technisch umsetzbar sei. Unbare Zahlungen an die öffentliche Verwaltung würden ab 1999 auch in Euro möglich sein. Wenn die öffentliche Verwaltung privatrechtlich tätig wird, kann sie dem Arbeitsstab zufolge wie jede Privatperson mit Zustimmung des Vertragspartners ab 1999 Verträge auch in Euro abschließen.
Az.: IV-960-00