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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 487/1998 vom 05.09.1998
Arbeitsstab Wirtschafts- und Währungsunion Euro-Umstellung
Am 11.08.98 fand im Bundesfinanzministerium (BMF) im Rahmen des Arbeitsstabes Wirtschafts- und Währungsunion (AS WWU) zwischen Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen ein Gespräch zu Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung der Kommunalverwaltungen auf den Euro statt. Seitens des NWStGB nahmen an diesem Gespräch der Beigeordnete und Stadtkämmerer der Stadt Hürth, Dr. Dirk H. Ahrens-Salzsieder (Hürth), der Euro Beauftragte der Stadt Bergisch Gladbach, Raimund Wertenbruch sowie Referent Frank Stein für die Geschäftsstelle des NWStGB teil.
In der Diskussion wurde deutlich, daß zahlreiche Städte und Gemeinden beabsichtigen, als Serviceleistung für gewerbesteuerzahlende Unternehmen bereits ab 1999 in Gewerbesteuerbescheiden nachrichtlich den Euro-Betrag zu nennen. Die dortigen Gewerbesteuermeßbescheide werden bis zum Ende der Übergangsphase weiterhin in DM ausgestellt. Seitens des BMF wurde den Gemeinden bestätigt, daß eine nachrichtliche Nennung des Euro-Betrages im DM-Steuerbescheid sowohl bei der Gewerbe- als auch bei der Grundsteuer möglich ist.
Bei den Sozialversicherungen zeichnet sich ab, daß die Meldebescheinigungen ab dem 1.1.2002 sowohl in DM als auch in Euro akzeptiert werden können. Dies betrifft die Annahme der Beitragsnachweise durch die Krankenkassen und ggf. die Beitragsmeldung in der Sozialversicherung. Dann wird es auch möglich sein, daß Verdienst- und Arbeitsbescheinigung der Arbeitgeber in Euro akzeptiert werden. Auch bei der Zollverwaltung soll es in Teilbereichen Ausnahmen von der einheitlichen Umstellung geben insbesondere im Bereich der Verbrauchssteuern. Hier werden Voranmeldungen ebenfalls ab 1999 in Euro akzeptiert.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Absicht des Bundes, seine Girokonten ab dem 1.1.1999 sowohl in DM als auch in Euro zu führen. Ein Grund für die doppelte Kontenführung des Bundes liegt im großen Anteil der Euro-Transaktionen auf Bundesebene (ca. 2/3 des Gesamtvolumens der Kreditaufnahme erfolgt in Euro). Für die Verwendung innerhalb der öffentlichen Verwaltung bleibt jedoch die DM weiterhin die maßgebliche Verrechnungseinheit; der Haushalt des Bundes wird für die Jahre 1999 bis 2001 weiterhin in DM aufgestellt und ausgeführt. Für die Kommunen ergeben sich aus den Planungen des Bundes keinerlei Auswirkungen.
Weiterhin wurde die Frage aufgeworfen, wie sichergestellt wird, daß die Kommunalverwaltungen zum 1.1.2002 mit der notwendigen Menge an Euro-Bargeld ausgestattet sind. Insbesondere wurde auf die Notwendigkeit verwiesen, bereits vor dem 1.1.2002 die Automaten mit Münzen zu versehen, damit es nicht zu Einnahmeausfällen kommt. Der Vertreter des BMF erklärte dazu, daß für die Kommunen grundsätzlich dasselbe gelte wie für den Handel: die Kommunen müssen ihren Bargeldbedarf bei den Kreditinstituten anmelden. Die Kreditinstitute werden über die Bundesbank im Rahmen sog. Verwahrungsverträge mit Euro-Bargeld versehen. Die Kreditinstitute schließen ihrerseits mit "Großabnehmern", zu denen auch die Städte und Gemeinden gehören, Verwahrungsverträge. Seitens der Bundesbank soll mit der Bargeldauslieferung an die Kreditinstitute ab etwa Oktober 2001 begonnen werden.
Az.: IV/1 960-00