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StGB NRW-Mitteilung vom 07.11.2024

Asyl & Flüchtlinge: Länderchefs fordern Entlastung der Ausländerbehörden

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Leipzig verschiedene Maßnahmen zur besseren Steuerung der Migration und Integration vereinbart. Insbesondere wurde der Bund aufgefordert, die Binnengrenzkontrollen zeitlich zu verlängern, die Reform des europäischen Asylrechts schneller in nationales Recht umzusetzen und die Ausländerbehörden beim Thema Dublin-Überstellungen durch Bundeseinrichtungen zu entlasten. Der DStGB begrüßt viele Punkte der Vereinbarungen. Jedoch zeigen die Gespräche im Rahmen der Dublin-Taskforce, dass insbesondere eine weitergehende Reform des europäischen Asylrechts notwendig ist, um bspw. Verfahrenserleichterungen zu schaffen und Mitgliedsstaaten bei der Rücknahme Geflüchteter verpflichtend einzubinden.

Folgende weitere Punkte haben die Länder vereinbart:

· Trotz des Rückgangs der irregulären Grenzübertritte nach Deutschland sollen die Zugangszahlen
  weiter reduziert werden.

·  Die Regierungschefs sehen Binnengrenzkontrollen als maßgebliche Ursache für die Verringerung der
   illegalen Einreisen und Zugänge im Asylsystem. Daher finden die unterschiedlichen Fristen bei den
   Verlängerungen der Binnengrenzkontrollen die Zustimmung der Länderchefs. Zudem soll die
   Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht beschleunigt
   und zur kritischen Überprüfung des weiteren Vorgehens in Bezug auf Grenzkontrollen genutzt
  werden. Die Bundesregierung soll die Wirksamkeit der Kontrollen regelmäßig überprüfen.

· Weiter haben die Länderchefs an den Bund die Forderung gerichtet, die Einführung von vorgelagerten
  Kontrollen auf den Gebieten der Nachbarstaaten nach dem Schweizer Beispiel in der Republik Polen
  und der Tschechischen Republik sowie den Ausbau der gemeinsamen Streifen auf dem dortigen
  Staatsgebiet zur Bekämpfung der irregulären Migration mit den europäischen Nachbarstaaten zu
  verhandeln.

· Zudem sehen die Länderchefs den Bund in der Verantwortung, sich auf europäischer Ebene und mit
  den europäischen Ländern dafür einzusetzen, dass das Dublin III-Abkommen unverzüglich mit Leben
  erfüllt und konsequent umgesetzt wird. Ebenso fordern sie die Bundesregierung auf, sich konsequent
  für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Dublin-Überstellungen einzusetzen, insbesondere
  in Bezug auf die Kooperationsbereitschaft der EU-Mitgliedstaaten. Bspw. sollen die
  Überstellungsfristen verlängert, das Verfahren EU-weit vereinheitlicht bzw. vereinfacht und die
  logistische Rückführung der Menschen sicher ausgestaltet werden. Der Bund soll Charterflüge
  organisieren und auf die bessere Mitwirkung der Fluggesellschaften drängen. Ebenso soll vermehrt
  der Landweg bei der Zurückführung dienen. Insbesondere die Zuständigkeiten für Überstellungen
  nach der Dublin III-Verordnung solle nicht mehr bei den Ausländerbehörden der Länder verortet sein,
  sondern zentral beim Bund liegen. Der Bund soll hierfür eigene Ausreisezentren errichten.

· Weiter sollen nach Ansicht der Länder gemeinsam mit der Europäischen Union weitere Modelle zur
  Durchführung von Asylverfahren in Transitstaaten entwickelt und der Familiennachzug zu subsidiär
  Schutzberechtigten beschränkt werden. Ebenso soll die Rücknahmebereitschaft vieler Herkunftsländer
  verbessert werden. Dies soll u.a. durch Vereinbarungen beim gemeinsamen Handel, der Visapolitik
  und der Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden.

· Das Asylverfahren soll weiter beschleunigt werden. Dies gilt besonders für Menschen aus
  Herkunftsstaaten, bei denen die Anerkennungsquote bis zu fünf Prozent beträgt. Viele Bundesländer
  hätten die Zuständigkeiten bei den Verwaltungsgerichten bereits konzentriert, um den Rechtsweg zu
  beschleunigen. Weiter fordern die Länderchefs die Bundesregierung auf, für alle Herkunftsländer,
  insbesondere Afghanistan und Syrien sowie Anrainerstaaten zu prüfen, ob Abschiebungen von
  Personen, die schwere Straftaten begehen und von terroristischen Gefährdern möglich sind. Hierbei
  sollen auch Teilregionen in den Blick genommen werden. Insbesondere sollen zeitnah Rückführungen
  in das Land des NATO-Partners Türkei ausgeweitet werden. Die Datenabgleiche zwischen
  Ausländerzentralregister (AZR) und lokalen Datenbeständen sollen abschießend umgesetzt werden.

· Es soll die Harmonisierung der Sozialleistungsstandards in der EU anhand der Kaufkraft geprüft
  werden. Insbesondere soll unabhängig zur Flüchtlingspausschale eine Finanzierung für Personen
  erfolgen, die das Asylverfahren abgeschlossen haben und jetzt integriert werden müssen. Dies würde
  ebenso für die Ukrainer gelten.

· Daneben gab es unterschiedliche Protokollerklärungen durch die Länder Bayern, Bremen und
  Saarland. Bayern fordert etwa, Asylbewerber an deutschen Grenzen konsequent zurückzuweisen.
  Auch solle die Migration auf 100.000 Menschen pro Jahr beschränkt werden. Zudem müssten die
  Menschen gehen, die kein Bleiberecht haben. Auch müssten die Sozialstandards deutlicher gesenkt
  werden.

Anmerkung des DStGB und des StGB NRW

Der DStGB unterstützt ebenfalls die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen. Aussagen, die die Wirksamkeit verneinen, sind nicht plausibel. Denn die Zahlen bei der irregulären Migration sind rückläufig. Zudem haben die Kontrollen Signalwirkung. Neben vorgelagerten gemeinsamen Kontrollen in den Nachbarländern müssen insbesondere Kontrollen an den EU-Außengrenzen vorangebracht werden. Die Forderungen der Länderchefs beim Dublin-Verfahren sind insgesamt zu begrüßen. Die Entlastung der Ausländerbehörden sowie die zentrale Koordinierung der Rückführungen durch den Bund ist u.a. eine Forderung des DStGB, die bereits in der Dublin-Taskforce im Bundesinnenministerium geltend gemacht worden ist. Denn die Ausländerbehörden haben die Grenze ihrer Arbeitsbelastung deutlich überschritten. Ebenso haben die Länder nur geringe Ressourcen, die Rückführungen zu organisieren. Insbesondere sollten Dublin-Verfahren bereits an den Binnengrenzen identifiziert und Zurückweisungen organisiert werden. Hier macht es Sinn, ein stärkeres Engagement des Bundes zu fordern, als diese Personen quer durch das Bundesland in eine Erstaufnahmeeinrichtung der Länder zu bringen. Insbesondere dürfen Dublin-Fälle nicht in die Kommunen verteilt werden, da es an der Bleibeperspektive fehlt. Viele Rückführungen von Menschen ohne Bleibeperspektive scheitern tatsächlich regelmäßig an fehlenden Abkommen mit den jeweiligen Herkunftsstaaten. Insofern sind hier neue Vereinbarungen dringend geboten. Die Harmonisierung von kaufkraftbezogenen Sozialleistungen innerhalb der EU war ebenfalls eine Forderung des DStGB.

Quelle: DStGB Aktuell 4424 vom 01.11.2024

Az.: 16.1.1-015/001

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