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StGB NRW-Mitteilung 221/2019 vom 27.05.2019
Anzahl der Asylanträge leicht rückläufig im Verlauf 2019
Die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgestellten Asyl- und Flüchtlingszahlen für die Monate Januar bis April 2019 zeigen, dass sich die Tendenz seit 2017 fortsetzt und weniger Menschen Asyl in Deutschland beantragen. Im Zeitraum Januar bis April 2019 wurden insgesamt 59.889 förmliche Asylanträge gestellt (davon 51.370 Erst- und 8.519 Folgeanträge), 4.083 (-6,4 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (63.972 Anträge). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im selben Zeitraum über die Anträge von 74.408 Personen entschieden. Dies sind knapp 19.000 weniger Entscheidungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Knapp 18.000 Personen wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. 7000 Personen erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 2655 Personen (3,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 23.254 Personen (31,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 23.451 Personen (31,5 Prozent). Die Asylgeschäftsstatistik für die ersten vier Monate des Jahres ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter www.bamf.de abrufbar. (Quelle: DStGB Aktuell 1919 vom 10.05.2019)
Az.: 16.1.5-001/001