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StGB NRW-Mitteilung 254/1998 vom 20.05.1998
Asylbewerberzahlen für den Monat März 1998
Im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge haben im März 1998 7.213 Personen (Vormonat 6.011 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat gestiegen, jedoch ist - wie bereits für den Monat Februar 98 - darauf hinzuweisen, daß nur langjährige Betrachtungen konkrete Bewertungen ermöglichen. So hat sich die Zahl der Asylbewerber im März 98 gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (März 97: 8.392) um 1.179 (14 %) verringert. IN der Zeit von Januar bis März 1998 haben insgesamt 21.534 Personen in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr(27.846 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 6.312 Personen (22,7 %).
Hauptherkunftsländer im März 1998 waren:
Zum Vergleich
März Februar Januar
1. BRep. Jugoslawien 1.838 1.401 1.690
2. Türkei 1.129 945 1.214
3. Irak 686 454 886
4. Afghanistan 390 335 371
5. Vietnam 242 254 348
6. Iran 219 148 278
7. Sri Lanka 216 156 251
8. Georgien 149 83 120
9. Syrien 145 153 241
10. Indien 143 103 155
Aus dem ehemaligen Jugoslawien kamen im März 1998 2.026 Asylbewerber, davon 1.838 aus der BRep. Jugoslawien, 127 aus Bosnien-Herzegowina, 43 aus Mazedonien und 18 aus Kroatien. Die Zahl der Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien ist im März 1998 gegenüber dem Vormonat (1.558 Personen) um 468 (30 %) gestiegen.
Auf die Staaten Ost- und Südosteuropas (ehemalige Ostblockstaaten) entfielen im März 1998 2.297 Asylbewerber. Das sind 31,8 % aller Asylbewerber. Der Anteil der Europäer an der Gesamtzahl der Asylbewerber betrug 47,5 % (3.426 Personen).
Neben den 7.213 Erstanträgen wurden im März 1998 4.247 Folgeanträge beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellt.
Im März 1998 hat das Bundesamt über die Anträge von 15.593 Personen (Vormonat: 14.297) entschieden.
Als Asylberechtigte anerkannt wurden 573 Personen (3,7 %). Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes erhielten 627 Personen (4 %). Abgelehnt wurden die Anträge von 9.777 Personen (62,7 %). Sonstwie erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrags) wurden die Anträge von 4.616 Personen (29,6 %).
Bei 302 Personen hat das Bundesamt im März 1998 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.
Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis März 1998 waren:
1. BRep. Jugoslawien 4.897 Personen
2. Türkei 3.276 Personen
3. Irak 2.006 Personen
4. Afghanistan 1.093 Personen
5. Vietnam 840 Personen
6. Iran 643 Personen
7. Sri Lanka 622 Personen
8. Syrien 514 Personen
9. Pakistan 448 Personen
10. Indien 398 Personen
Im gesamten Zeitraum von Januar bis März 1998 hat das Bundesamt 43.339 Entscheidungen getroffen. 1.779 Personen (4,1 %) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 1.786 Personen (4,1 %) erhielten Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes. 27.458 Asylanträge (63,4 %) wurden abgelehnt. 12.316 Anträge (28,4 %) wurden sonstwie erledigt.
Bei 1.090 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis März 1998 Abschiebehindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt.
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende März 1998 27.594 (26.528 Erstanträge und 1.066 durchzuführende Folgeverfahren).
Des weiteren bestehen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 7.111 Folgeanträge, bei denen noch nicht entschieden worden ist, ob ein Folgeverfahren durchgeführt wird.
Az.: I/1 805