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StGB NRW-Mitteilung 150/2020 vom 18.02.2020

Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey hat Ende Januar 2020 den Startschuss zum Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen und zur Bekämpfung des Menschenhandels gegeben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert hierzu seit Januar 2020 mit rund 500.000 Euro ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Konzept für die neue Monitoringstelle fertiggestellt sein.

Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention („Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) sowie der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Am 01. Februar 2020 jährt sich für Deutschland zum zweiten Mal das Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention. Deutschland hat sich mit der Konvention dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu kämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu geben und Gewalt zu verhindern.

Die Bundesregierung will mit der geplanten unabhängigen Monitoringstelle nicht nur die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch gezielter umsetzen, sondern zugleich auch die Empfehlungen des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel aufgreifen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wird daher auch ausarbeiten, wie die Monitoringstelle zur effektiveren Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels beitragen kann.

Das DIMR hat die Aufgabe, die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu beobachten und zu befördern. Das Institut ist bereits seit 2009 bzw. 2015 mit dem unabhängigen Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention beauftragt und hat dafür entsprechende Monitoringstellen eingerichtet.

Das DIMR ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipen der Vereinten Nationen sowie dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG).

Bereits im November 2019 hat das BMFSFJ die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ gestartet, in der sich Organisationen zusammengeschlossen haben, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Die Initiative wendet sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld. Die Internetseite der Initiative bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten: https://staerker-als-gewalt.de.

Die Initiative ist eingebettet in das Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wird das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen. Die entsprechenden Fördergrundlagen und das Förderverfahren sollen in den nächsten Wochen veröffentlicht werden.

Az.: 12.0.7-001/002

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