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StGB NRW-Mitteilung 413/2001 vom 05.07.2001
Auffindung und Rückgabe von Kulturgut
In deutschen Sammlungen befinden sich nach wie vor Kulturgüter, die ihren jüdischen Eigentümern im Zuge der Verfolgung in der NS-Zeit entzogen wurden. Es gilt als sicher, daß hiervon auch kommunale Sammlungen, Bibliotheken und Archive betroffen sind. In den zurückliegenden Jahren mehrten sich im In- und Ausland Stimmen, die diesen Zustand bemängelten und auf Abhilfe drängten.
Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) hat im vergangenen Jahr in diesem Zusammenhang gegenüber dem ehemaligen Staatsminister Dr. Naumann zum Ausdruck gebracht, daß der DStGB die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögen begrüßt. Dies umfaßte auch die seitens der Bundesrepublik erklärte Bereitschaft, auf Basis der verabschiedeten Grundsätze und nach Maßgabe ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und ggfs. Schritte zu unternehmen, um eine gerechte und faire Lösung zu finden.
Seitens der Kultusministerkonferenz wurde seinerzeit vorgeschlagen, daß die Länder, der Bund und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene ihre Haltung in einer gemeinsamen politischen Erklärung dokumentieren. Diese sog. "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz" wurde ebenfalls im vergangenen Jahr abgestimmt und veröffentlicht.
Auf Grundlage der Erklärung wurde eine Handreichung erstellt. Der Geschäftsstelle liegen einige Exemplare vor, die interessierte Mitgliedskommunen anfordern können.
Az.: IV/2-419