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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 517/2006 vom 29.06.2006
Aufgaben kommunaler Seniorenvertretungen
In einem Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesseniorenvertretung NRW unter Moderation des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW Ende April 2006 wurde dem Anliegen der Landesseniorenvertretung nachgegangen, die Gründung von kommunalen Seniorenvertretungen auf freiwilliger Basis zu fördern. Der StGB NRW verfolgt nicht zuletzt auf der Grundlage der Verbandsposition Ziele und Möglichkeiten kommunaler Seniorenpolitik aus dem Jahr 2000 das Ziel, die Weiterentwicklung der politischen Partizipation älterer Menschen zu unterstützen und Strukturen auszubauen, um Altersfragen integrativ zu behandeln und die Wahrnehmung der Interessen älterer Menschen auf allen Ebenen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund halten wir folgendes fest:
Zur positiven Gestaltung des demografischen Wandels ist das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern aller Lebensalter in den Kommunen notwendig. Mit dem Anwachsen des Anteils älterer Menschen an der Gesellschaft und einer großen Vielfalt von Lebenslagen im Alter, wachsen Bereitschaft und Anspruch älterer Menschen zur selbstbestimmten, aktiven Teilhabe und Gestaltung von Gesellschaft und Politik. Soziale und politische Konzepte müssen diese Entwicklungen aufgreifen, wenn sie ältere Menschen für die politische Gestaltung gewinnen und einbinden wollen.
Der StGB NRW setzt sich gemeinsam mit der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen e.V. für die Förderung und Unterstützung des Mitgestaltungswillens Älterer ein. Sie halten dies für eine wichtige, zukunftsorientierte kommunale Aufgabenstellung im Sinne aller Generationen.
Im Zusammenhang mit der politischen Teilhabe älterer Menschen im vorparlamentarischen Raum kommt den kommunalen Seniorenvertretungen und der Landesseniorenvertretung eine besondere Bedeutung zu. 126 Seniorenvertretungen arbeiten derzeit auf freiwilliger Basis, ehrenamtlich in den Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalens. Seit dem Entstehen erster Seniorenvertretungen vor über 20 Jahren wächst ihre Anzahl stetig.
Eine Seniorenvertretung kann in jeder Gemeinde gebildet werden. Entstehung und Entwicklung von Seniorenvertretungen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Die Förderung der Arbeit erfolgt in freier Entscheidung durch die jeweilige Kommune. Ziel ist es, das Erfahrungswissen älterer Menschen für das Gemeinwohl nutzbar zu machen, in dem sie direkter an Entscheidungsprozessen, die sie selbst betreffen, im Vorfeld beteiligt werden.
Aus der Gemeindeordnung NRW ergibt sich keine Verpflichtung für die Einrichtung und Förderung von Seniorenvertretungen. So entstanden und entstehen Seniorenvertretungen als freiwillige Zusammenschlüsse älterer Menschen in der Form von Arbeitsgemeinschaften, eingetragenen Vereinen oder aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderates. Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden.
Die Tätigkeit der Landesseniorenvertretung NRW e.V. (LSV NRW e.V.) wird von der Landesregierung nachhaltig gefördert. Sie ist Dachverband der Seniorenvertretungen in NRW. Sie arbeitet auf Bundesebene zusammen mit den in allen Bundesländern bestehenden Landesseniorenvertretungen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV e.V.).
Az.: III 870