Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 564/2019 vom 24.10.2019

Arbeitsplan für mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit bei Windenergie

Im Nachgang zum "Wind-Gipfel" am 5. September 2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 07.10.2019 einen Arbeitsplan zur "Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land" vorgelegt. Dieser wird als wichtiger Schritt betrachtet, um das Ziel eines  65 Prozent Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Hierzu soll die Windenergie an Land einen erheblichen Beitrag leisten.

In dem Arbeitsplan werden konkrete Maßnahmen zur Förderung und Beschleunigung des Windenergieausbaus sowie die jeweils für die Umsetzung zuständigen federführenden Ressorts der Bundesregierung benannt. Ebenso wird dargestellt, an welchen Stellen die Länder zu beteiligen sind.

Thematisch untergliedern sich die Aufgaben in die Bereiche Akzeptanz, Rechtsicherheit bei der Regionalplanung, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie Querschnittsmaßnahmen, die auf Regional- und Genehmigungsebene wirken. Ebenso werden Maßnahmen für eine bessere Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau aufgeführt. Als Umsetzungszeitraum werden die Jahre 2019 und 2020 genannt.

Der Arbeitsplan kann von der Internetseite des BMWi unter folgendem Link herunter geladen werden:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/staerkung-des-ausbaus-der-windenergie-an-land.pdf?__blob=publicationFile&v=10 .

Az.: 20.1.4.1-005/001 gr

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