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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 122/2004 vom 20.01.2004
Aufgabenträgerpauschale gekürzt
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004/2005 sind auch Kürzungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs vorgesehen. Nachdem zunächst geplant war, die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG und 6 a AEG mit reduzierten Gültigkeitstagen berechnen zu lassen, kam zum Ende des vergangenen Jahres ein Vorschlag aus dem Landtag vorrangig in die Diskussion, wonach die Aufgabenträgerpauschale nach § 14 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz gekürzt werden sollte.
Zunächst war vorgesehen, die Pauschale nur bei den kommunalen Aufgabenträgern zu kürzen, und zwar auf ein Viertel der bisherigen Summe von 500.000 Euro. Gleichzeitig sollten die Zweckverbände des SPNV unbelastet bleiben.
Auf massivem Druck der kommunalen Spitzenverbände durch mehrere Schreiben, Gespräche und in einer Landtagsanhörung am 19. Dezember hat sich jetzt eine Lösung durchgesetzt, wonach die Pauschale für die Kreise und kreisfreien Städte jeweils um 350.000 Euro auf 150.000 Euro gekürzt werden soll. Für die Zweckverbände als Aufgabenträger des SPNV erfolgt eine Kürzung um 150.000 auf 350.000 Euro. Zusätzlich soll einmalig in den Haushalt ein neuer Posten eingestellt werden, aus dem auf Antrag besonders positive ÖPNV-Aktivitäten und -Projekte in den Regionen gefördert werden können. Dieser Topf soll mit anderen Haushaltsansätzen deckungsfähig sein, so daß dieser ggf. mit verfügbaren Mitteln (z.B. nicht abgerufenen Fahrzeugfördermitteln oder anderen Rückflüssen an das Land Nordrhein-Westfalen) aufgestockt werden kann.
Die Geschäftsstelle hat das Anliegen von Städtetag und Landkreistag in der Sache unterstützt, weil die Aufgabenträgerpauschale in der Vergangenheit nicht selten für konkrete Verbesserungen in den Städten und Gemeinden, z.B. für Bushaltestellen usw., benutzt worden war.
Az.: III/1 441 - 50