Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 519/2024 vom 12.08.2024

Aufhebung der VO über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamten/innen zu Feuerwehren

In der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) vom 09.08.2024 ist eine „Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten zu Feuerwehren“ verkündet worden, die am 10.08.2024 in Kraft tritt. Die bisherige „Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten zu Feuerwehren“ ist nach der inzwischen in Kraft getretenen Neufassung des § 116 LBG nicht mehr vorgesehen. Die Aufhebung der Verordnung ist insofern logische Folge der Neuregelung des § 116 LBG (Ruhestandseintrittsalter).

Die heute verkündete Aufhebungsverordnung finden Sie hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=21772&ver=8&val=21772&sg=0&menu=0&vd_back=N

Az.: 15.1.20-003/002

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