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StGB NRW-Mitteilung 371/2006 vom 22.05.2006
Aufhebung des Drittelerlasses bei Klassenarbeiten
Der sog. Drittelerlass ist vom Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben worden. Er sah vor, dass Lehrerinnen und Lehrer eine Klassenarbeit, bei der mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler nicht die Note vier erreichte, beim Schulleiter vorlegen mussten. Dieser entschied dann, ob die Arbeit trotzdem gewertet werden konnte, oder neu zu schreiben war. Nach Auffassung des Schulministeriums hatte dies häufig dazu geführt, dass Lehrerinnen und Lehrer beklagten, den Notenspiegel ihrer Klassenarbeiten anpassen zu müssen. Es könne nicht sein, dass Leistung durch Quoten bestimmt werde, so das Schulministerium. Jede Lehrerin und jeder Lehrer müsse die Verantwortung übertragen bekommen, die individuelle Leistung des Schülers angemessen bewerten zu können.
Nach Aufhebung des Drittelerlasses entscheiden nun die Lehrerinnen und Lehrer in pädagogischer Verantwortung über die Verteilung der Noten. Aufgabe der Schulleitung und des gesamten Kollegiums bleibe es weiterhin, über angemessene Anforderungen in Klassenarbeiten zu sprechen und gemeinsam festzulegen, wie die schulischen Leistungen einer Klasse verbessert werden könnten.
Az.: IV/2 200-3/2