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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 661/2023 vom 09.10.2023
Aufhebung des Effizienzvergleiches Gas durch den BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner am 28.09.2023 verkündeten Entscheidung (Az. EnVR 37/21) entschieden, dass der Effizienzvergleich für Gasverteilernetzbetreiber bezüglich der dritten Regulierungsperiode rechtswidrig ist. Kern der Kritik an dem Effizienzvergleich ist, dass auch Netzbetreiber mit einer abweichenden Versorgungsstruktur, die regionalen Fernleitungsversorger, einbezogen worden sind. So wurden in den Vergleich acht Gasverteilnetzbetreiber, die nach der bis zum 04.08.2011 geltenden Rechtslage als Betreiber regionaler Fernleitungsnetze anzusehen waren, einbezogen. Die Entscheidung ist bedeutsam für kommunale bzw. kommunal geprägte Gasverteilnetzbetreiber mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit ihres Netzbetriebs. Dieser Kritik hat sich der BGH angeschlossen.
Hintergrund und Auswirkung der Entscheidung
Der Effizienzvergleich ist ein zentraler Baustein der Netzentgeltregulierung. Dieser wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in einem umfassenden Verfahren durchgeführt, am Ende wird ein individueller Effizienzwert für die einzelnen Netzbetreiber ermittelt. Die konkrete Höhe ist für die Netzbetreiber im Einzelfall kaum prüfbar. Einige Netzbetreiber sind gegen die Ermittlung der Effizienzwerte in ein gerichtliches Verfahren gegangen.
Die BNetzA wird den Effizienzvergleich nunmehr neu durchführen und neu entscheiden müssen. Der Beschluss des BGH hat über das konkrete Verfahren hinaus auch Auswirkung auf die derzeit laufende Festlegung der Effizienzwerte für die 4. Regulierungsperiode, da diese im Grundsatz nach denselben Regeln erfolgen sollte. Dies wird nun nicht mehr möglich sein.
Az.: 28.6.10-001/004